Geschichte

Basis des organisierten Massenmords

Infotafel zu den »Nürnberger Gesetzen« in der Innenstadt von Nürnberg Foto: dpa

Der Antisemitismus war tragendes Fundament der nationalsozialistischen Weltanschauung. Bereits in Mein Kampf hatte Adolf Hitler gegen die Juden gehetzt. Doch eine rechtliche Grundlage zu deren Schikane und Ausgrenzung hatte der NS-Staat zunächst nicht.

Das änderte sich am 15. September 1935: Der Reichstag verabschiedete das »Reichsbürgergesetz« und das »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre«. Sie wurden bekannt unter dem Begriff »Nürnberger Gesetze«.

Die neuen Bestimmungen entstanden unter hohem Zeitdruck, weil Adolf Hitler den unspektakulären »Reichsparteitag der Freiheit« in Nürnberg um einen Höhepunkt bereichern wollte. Auslöser war Reichsärzteführer Gerhard Wagner, der in einer Rede überraschend angekündigt hatte, der nationalsozialistische Staat werde in Kürze durch ein »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes die weitere Vermischung von Juden und Ariern verhindern«.

entwürfe Hitler griff das auf und ließ umgehend Gesetzentwürfe ausarbeiten. Nach nur 24 Stunden lagen die Papiere auf seinem Schreibtisch, wie der Nürnberger Historiker Siegfried Zelnhefer schreibt: »Die Art und Weise des Zustandekommens der Gesetzestexte war besonders typisch für das Regime. Der Führer befahl, er nahm die Stimmung seiner engsten Berater auf, über Nacht wurden die schamlosen Gesetze entworfen, der Reichstag nickte.«

Die Gesetze bildeten die juristische Grundlage für die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden. Die infamen Bestimmungen wurden von den Nazis nach außen als »endgültige Regelung der Judenfrage« dargestellt. Eine Täuschung: Viele Juden sahen in ihnen bereits den Gipfel ihrer Diskriminierung – ein vielfach tödlicher Irrtum.

Die NSDAP hatte schon in ihrem Parteiprogramm von 1920 festgehalten: »Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist.
Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.« Nach ihrer Machtübernahme ließen die Nationalsozialisten Taten folgen: Ein staatlich verordneter Antisemitismus begann mit dem »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« im April 1933. Der hier eingeführte »Arierparagraf« diente noch hauptsächlich dem Zweck, jüdische Bürger aus dem Berufsleben zu drängen.

reichsbürgergesetz Wer nach NS-Definition als »Jude« zu gelten hatte, wurde in der ersten Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 festgelegt. Doch diese Bestimmungen waren schwierig zu handhaben.

»Die Bestimmung der ›Rasse‹ blieb im NS-Regime uneindeutig«, betont der NS-Experte Michael Wildt. Denn, so der Berliner Professor: »Entgegen allen biologistischen Bezugnahmen auf das ›Blut‹ nahmen die Nationalsozialisten doch Zuflucht zur Religionszugehörigkeit, um Juden von Nicht-Juden zu unterscheiden.«

Insgesamt 13 Verordnungen wurden erlassen, die die Ausplünderung und Ausgrenzung der Juden legitimieren sollten. Schutz davor bot allein der »Ariernachweis«, der mit den Nürnberger Gesetzen vorgeschrieben wurde. Nach und nach wurde der Nachweis auf immer mehr Berufsgruppen ausgedehnt: Notare, Hebammen oder Apotheker benötigten ihn. Auch für die Gewährung von Darlehen, ja sogar zum Erwerb des Sportabzeichens war er notwendig.

Der »Ariernachweis« bestand aus Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden, die von Pastoren, Standesbeamten und Archivaren offiziell beglaubigt werden mussten. Um eine »arische« Herkunft zu beweisen, mussten die Urkunden bis zu den Großeltern zurückreichen.

eheschliessungen Das »Blutschutzgesetz« verbot Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden und stellte auch entsprechenden Geschlechtsverkehr unter Strafe. Auch wer als Jude »arische« Dienstmädchen unter 45 Jahren beschäftigte oder die Hakenkreuzfahne hisste, konnte im Gefängnis landen. Bis zum Jahr 1940 wurden wegen des Verstoßes gegen die »Nürnberger Gesetze« offiziell insgesamt 2090 Menschen verurteilt, darunter einige zum Tode.

Im Gegensatz zu den »Reichsbürgern«, die »deutschen oder artverwandten Blutes« sein mussten, konnten Juden nur noch »Staatsangehörige« des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein. »Volljude« war demnach, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch »Mischlinge« mit einem oder zwei jüdischen Großeltern, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem »Volljuden« verheiratet waren.

Die Historikerin Cornelia Essner verweist auf die weitreichenden Folgen der neuen Bestimmungen: »Das ›Reichssicherheitshauptamt‹ eignete sich zunehmend das Instrumentarium der mit den Nürnberger Gesetzen installierten staatlichen Klassifikationsmacht an und organisierte die Deportationen über den gesetzlichen Judenbegriff.«

Hans-Walter Schmuhl, Geschichtsprofessor aus Bielefeld, erläutert, der drohende Unterton in Hitlers Nürnberger Parteitagsrede sei zumeist überhört worden: Sollte der Versuch einer »gesetzlichen Regelung der Judenfrage« abermals scheitern, hatte Hitler gesagt, dann müsse das Problem »zur endgültigen Lösung der nationalsozialistischen Partei übertragen« werden. Hier deutete sich laut Schmuhl bereits an, dass die Nürnberger Gesetze nicht das Ende, sondern den Anfang der Unterdrückung und Verfolgung der Juden markierten.

Berlin

Scholz kann sich Verhaftung Netanjahus in Deutschland nicht vorstellen

Erstmals seit dem internationalen Haftbefehl gegen ihn besucht Israels Ministerpräsident Europa. In Ungarn muss er keine Verhaftung fürchten. Aber wie wäre es, wenn er nach Deutschland kommen würde?

 03.04.2025

Bundesregierung

Baerbock kritisiert, dass Israels Premier Netanjahu in Ungarn nicht verhaftet wurde

»Das ist ein schlechter Tag für das Völkerstrafrecht«, so die geschäftsführende deutsche Außenministerin

 03.04.2025

Debatte

Boris Becker äußert sich zu seinem viel kritisierten Hitler-Tweet

Becker war einst als Tennisstar eine Legende, auch danach produzierte er noch viele Schlagzeilen. Nun sorgte ein Post zu Hitler für viel Aufregung

von Elke Richter  03.04.2025

Soziale Netzwerke

Boris Becker teilt Zweifel an Hitlers Tod im Führerbunker

Floh der Nazi-Diktator nach dem Krieg nach Südamerika? Der Ex-Tennisstar scheint den Gerüchten zu glauben

von Michael Thaidigsmann  03.04.2025

Budapest

Ungarn will Internationalen Strafgerichtshof verlassen

Die Ankündigung erfolgte kurz nachdem Israels Regierungschef Netanjahu zum Staatsbesuch eingetroffen war

 03.04.2025

Münster

NS-Überlebende Friedländer: Bin entsetzt über Entwicklung in den USA

»Warum sagen so wenige etwas?« - Margot Friedländer blickt mit Entsetzen auf die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten. Sie fordert aktiven Einsatz für die Demokratie, ob in den USA, in Deutschland oder anderswo

von Nicola Trenz  03.04.2025

München

Claims Conference will Bayern an »Restitutions-Quote« messen

Man werde die angekündigten Restitutions-Pläne für NS-Raubkunst kritisch begleiten, so Rüdiger Mahlo

 03.04.2025

Berlin

Nach israelfeindlichem Protest an Uni: Ausweisung von vier Studenten angeordnet

Drei EU-Bürger und ein Amerikaner müssen Deutschland verlassen. Die Senatsverwaltung für Inneres sagt, sie seien »Mitglieder einer gewaltbereiten Gruppe der propalästinensischen Szene«

von Imanuel Marcus  03.04.2025

Gedenkfeier

KZ Mittelbau-Dora: Albrecht Weinberg ist einer der letzten Zeugen

Albrecht Weinberg ist 100 Jahre alt. Er gehört zu den wenigen Zeitzeugen, die noch von der Verfolgung und Ermordung der Juden berichten können. Als einziger Überlebender kommt er zum Gedenken an die Befreiung des KZ nach Mittelbau-Dora

von Karen Miether  03.04.2025