Reaktionen aus der Politik hat Jan Peifer noch nicht. Er ist Sprecher des »Arbeitskreises Humaner Tierschutz«, der am vergangenen Donnerstag vor dem Bundeskanzleramt in Berlin »gegen betäubungsloses Schächten« demonstriert hatte.
»Viele Organisationen haben Angst, wenn sie sich des Themas annehmen, in eine rassistische Ecke gestellt zu werden«, sagt Peifer. Dabei gehe es ihnen doch nur um das »betäubungslose Schächten«.
Israel Dass es doch um mehr gehen könnte, darauf deutet ein Sonderdruck hin, den der Arbeitskreis als Informationsmaterial verteilt. In Israel, heißt es dort, sei das Aufstellen von Christbäumen untersagt. »Das kommt noch vom alten Vorstand«, wiegelt Peifer die Nachfrage ab, was diese – nebenbei: sachlich falsche – Behauptung mit Tierschutz zu tun haben könnte.
Dort ist auch die Rede davon, dass die Politik in »serviler Duldungsstarre« verharre und sich »im Würgegriff fanatischer, extremistischer Schächtlobbyisten« befinde. In einem Aufsatz eines Mitarbeiters des Arbeitskreises heißt es, man dürfe nicht untätig bleiben, bloß weil man »bestimmten Mitbürgern nicht zu nahe treten möchte«.
Jan Peifer betont, dass ihm Religionsfreiheit wichtig sei und dass es auch »betäubtes Schächten« geben könne – »ich selbst habe bei so etwas schon teilgenommen«. Dass dies mit muslimischem oder jüdischem Ritus vereinbar sei, vermutet er. Aber mit jüdischen Organisationen hat sein Arbeitskreis bislang noch keinen Kontakt.
Rabbiner Avichai Apel, Vorstandsmitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland, hat nichts dagegen, dass der Arbeitskreis oder der Deutsche Tierschutzbund, der sich ebenfalls gegen Schächten ausspricht, demonstriert. »Diese und ähnliche Aktionen sind Ausdruck der Meinungsfreiheit. Diese ist ebenso ein Grundrecht wie das der freien Religionsausübung«, sagt Apel und fügt hinzu: »Die biblische Pflicht der Kaschrut steht für uns Juden in Deutschland, in Israel und aller Welt niemals zur Disposition.«
»Gesetzliche Änderungen in diesem Bereich«, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium der Jüdischen Allgemeinen mit, »sind nicht geplant.« Bei einer Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht daran gedacht, die bisherigen Ausnahmeregelungen des Schächtens für die jüdische und islamische Religion zu streichen.