Das Internationale Auschwitz Komitee hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof erneut aufgefordert, im NS-Prozess gegen Oskar Gröning endlich eine Entscheidung zu treffen.
Das Landgericht Lüneburg hatte den früheren SS-Mann am 15. Juli 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach Auffassung des Gerichtes hat sich der mittlerweile 95-Jährige im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz der Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen schuldig gemacht. Noch hat aber der Bundesgerichtshof nicht über die Revision entschieden, die Grönings Anwälte und einige Vertreter der Nebenkläger eingelegt haben.
Mitverantwortung »Dies alles ist ein Wettlauf gegen die Zeit, die die Überlebenden von Auschwitz nicht haben«, sagte der Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, in Berlin. Die Entscheidung sei für sie von existenziellem Interesse. »Sie wollen noch zu ihren Lebzeiten wissen, ob in Deutschland jetzt endlich die völlige Totalität des nazistischen Mordsystems und die Mitverantwortung aller an ihm Beteiligten der SS höchstrichterlich anerkannt wird.«
Der ehemalige Buchhalter Oskar Gröning hat aus Sicht des Lüneburger Gerichtes 1944 das Morden im Vernichtungslager Auschwitz unterstützt. Durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen habe er als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert. epd