Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßt juristische Konsequenzen für das Tragen von Judensternen und die Relativierung des Holocaust bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Das Vorgehen verschiedener Bundesländer, dies verstärkt als Straftatbestand der Volksverhetzung zu bewerten und entsprechend zur Anzeige zu bringen, sei positiv zu bewerten, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Komitees.
»Angesichts der zunehmenden Verhärtung und Selbstverklärung, die bei Aktivitäten von Corona-Deomonstranten zutage tritt, begrüßen Überlebende des Holocaust diese juristische Klarstellung durch die Bundesländer sehr«, sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner.
SELBSTSTILISIERUNG Die Selbststilisierung von Demonstranten zu angeblichen Opfern eines Systems, das mit dem Nazi-System in Vergleich gebracht werde, verstärke auch die Intensität von Spaltung, Verachtung und Hass, mit der die Demonstranten auf ihre Umwelt herabsähen. »Für Holocaust-Überlebende sind diese Vergleiche immer falsch, anmaßend und schmerzlich gewesen«, so Heubner.
Zuvor hatten unter anderem Bayern, das Saarland und Thüringen festgehalten, dass sich aus entsprechenden Vergleichen eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung beziehungsweise wegen der Verharmlosung des Holocaust ergeben könne. kna