Die Frage ist eher hypothetischer Natur und sorgt doch für gehörigen politischen Sprengstoff: Würde Polen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im Falle seiner Teilnahme an der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau verhaften lassen und an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) überstellen?
Polens stellvertetender Außenminister Wladyslaw Bartoszewski sagte Ende Dezember der Tageszeitung »Rzesczpospolita«: »Wir sind verpflichtet, die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu respektieren«. Der Staatssekretär verwahrte sich anschließend allerdings gegen Medienberichte, die behaupteten, er habe die Verhaftung des israelischen Regierungschefs angekündigt: »Die Wahrheit ist, dass ich das nie gesagt habe«, so Bartoszewski in einem Leserbrief an die »Washington Times«.
Polen sei aber als Unterzeichnerin des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und daher verpflichtet, die vom IStGH ausgestellten Haftbefehle zu respektieren. Sein Land halte alle internationalen Abkommen, Verträge und Verpflichtungen ein, die es unterzeichnet und ratifiziert habe, schrieb der Staatssekretär.
Bartoszewskis gleichnamiger Vater (1922-2015) war selbst ein Überlebender des Todeslagers. »Ich bin in die Fußstapfen meines Vaters Wladyslaw Bartoszewski getreten, der ehemaliger Auschwitz-Häftling, Außenminister Polens, Ehrenbürger Israels, Vorsitzender des Internationalen Auschwitz-Rates und bis zu seinem Tod ein Freund von Premierminister Benjamin Netanjahu war«, so Bartoszewski in seinem Leserbrief.
Die Nationalsozialisten ermordeten mehr als eine Million Menschen in Auschwitz. Die meisten von ihnen waren Juden. Israel wird bei der Gedenkfeier Ende Januar zum 80. Jahrestag der Befreiung des Lagers durch die Rote Armee nicht von Präsident Isaac Herzog vertreten werden.
Der Umgang mit dem Haftbefehl gegen Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Gallant ist umstritten. Zwar haben alle 27 EU-Staaten das Römische Statut für den IStGH ratifiziert. Frankreich hat im Gegensatz zu Polen aber durchblicken lassen, dass es Netanjahu nicht verhaften würde, falls er französisches Staatsgebiet beträte.
Die Auschwitz-Überlebende Angela Orosz, die 1944 im Lager geboren wurde, kritisierte die Erklärung Bartoszewskis scharf. »Ich finde die Erklärung Polens zutiefst beunruhigend. Die Drohung, den Regierungschef des jüdischen Staates bei einer Teilnahme an den Gedenkfeiern zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz zu verhaften, ist empörend und inakzeptabel. Eine sofortige Entschuldigung von Seiten Polens ist angebracht.«
Die Überlebenden müssten die Gedenkfeier boykottieren, falls Netanjahu nicht teilnehmen dürfe und Polen sich nicht dafür entschuldige, schrieb die in Kanada lebende Orosz auf ihrer Facebook-Seite. mth
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde in der Überschrift und im Text suggeriert, Wladyslaw Bartoszewski habe die Verhaftung Netanjahus bei einer Teilnahme an der Auschwitz-Gedenkfeier befürwortet. Wir haben dies berichtigt.