Das Strafverfahren gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter vor dem Landgericht Neubrandenburg steht unmittelbar vor dem Aus. Wie die Staatsanwaltschaft Schwerin am Donnerstag mitteilte, beantragte sie die Einstellung des Verfahrens.
Der 96 Jahre alte Angeklagte sei wegen einer Demenzerkrankung verhandlungsunfähig. Das hätten die psychiatrischen Gutachten vom März und die hierzu auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern vom Gericht eingeholten ergänzenden Stellungnahmen der Sachverständigen vom Juli ergeben.
Gutachten Die Sachverständigen hätten festgestellt, dass die demenzielle Erkrankung des Angeklagten seit Oktober 2015 so weit fortgeschritten ist, dass er seine Interessen nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann. Auch könne er Prozesserklärungen nicht mehr in verständiger und verständlicher Weise entgegennehmen oder abgeben. Nach eingehender Prüfung der Gutachten sei die Staatsanwaltschaft deswegen gesetzlich verpflichtet, den Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen.
Der Angeklagte Hubert Z. soll im Sommer 1944 mehrere Wochen als SS-Sanitäter im Konzentrationslager (KZ) Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in Gaskammern umgebracht wurden.
Prozess Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte im Februar 2015 Anklage erhoben wegen Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen. Der Prozess hatte 2016 bereits zweimal begonnen. Er war aber einmal wegen der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten verhindert und beim zweiten Mal wegen Befangenheitsanträgen gegen mehrere Richter abgebrochen worden. epd