Vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in den nächsten Monaten eine Grundsatzentscheidung erwartet. Es geht darum, inwieweit Arbeitgeber beispielsweise über die Kopfbedeckung ihrer Mitarbeiter entscheiden dürfen. Die zuständige Generalstaatsanwältin stellte bereits klar, dass ihres Erachtens etwa ein Kopftuch als religiöses Symbol verboten werden darf.
Die heutige europäische Gesellschaft besteht aus vielen unterschiedlichen Kulturen und Ethnien. Ein offener Umgang mit den Menschen ist die Basis einer erfolgreichen Integration in eine demokratische Gesellschaft. Ein friedliches Zusammenleben setzt voraus, dass man die Kultur und Tradition eines anderen respektiert. Es sollte also einem Mitarbeiter in einem Büro, einer Kanzlei oder einem Restaurant erlaubt sein, seine Tradition auszuleben. Einen Eingriff in die Religionsfreiheit der einzelnen Personen darf es nur in sehr eng gesteckten Grenzen geben.
besorgnis Die vergangenen Jahre waren in Deutschland geprägt von den Diskussionen über Beschneidung, wachsenden Antisemitismus und einen Wandel der Gesellschaft, der gerade von der jüdischen Gemeinschaft mit Besorgnis wahrgenommen wird. Dass in Deutschland bei einem Bewerbungsgespräch das Tragen einer Kippa zum Ausschlusskriterium für die Anstellung werden könnte, kann und möchte ich mir nicht vorstellen.
Es ist eine europäische Herausforderung, den Integrationsprozess offen zu gestalten und den Menschen eine Perspektive zu bieten. Ein Angriff auf die Tradition kann nur das Gegenteil bewirken und Menschen an den Rand der Gesellschaft drängen. Ich bin als Jugendlicher vor dieser versteckten Diskriminierung mit meiner Familie weggegangen und fühlte mich sicher, als traditionsbewusster Jude in Deutschland leben zu können.
Die deutschen Gerichte haben sich bis jetzt im Regelfall auf die Seite der Arbeitnehmer gestellt und das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen am Arbeitsplatz erlaubt. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des EuGH eine Tür öffnen wird, die man nicht so leicht wieder schließen kann.
Der Autor ist Vorstand der Kahal Adass Jisroel in Berlin.