Auch in Griechenland wachsen die Zweifel, ob der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant im Fall der Fälle vollstreckt werden soll.
Regierungssprecher Pavlos Marinakis stellte am Dienstag die Wirksamkeit der Haftbefehle in Zweifel und bezeichnete die Ausstellung von internationalen Haftbefehlen als »eine Entscheidung, die kein Problem lösen wird«.
Marinakis erklärte: »Wir können einen Staat, der einen Terroranschlag erlitten hat, in diesem Fall durch die Hamas, nicht mit Nationen gleichsetzen, die Angriffe initiiert haben, wie Russland in der Ukraine.« Es müsse jetzt schnell einen Waffenstillstand in Gaza geben zum Schutz der Zivilbevölkerung, forderte er.
Am Mittwoch hatte sich die französische Regierung überraschend deutlich geäußert und festgestellt, Netanjahu genieße als Repräsentant eines Staates, der dem IStGH nicht beigetreten sei, Immunität vor Strafverfolgung in Frankreich.
Auch in anderen EU-Staaten wird gegenwärtig heftig diskutiert, ob Netanjahu im Falle eines Besuchs verhaftet und nach Den Haag überstellt werden müsste. Die Bundesregierung hat die Frage bislang nicht eindeutig beantwortet.
Im Artikel 98 des Römischen Statuts heißt es wörtlich: »Der Gerichtshof darf kein Überstellungs- oder Rechtshilfeersuchen stellen, das vom ersuchten Staat verlangen würde, in Bezug auf die Staatenimmunität oder die diplomatische Immunität einer Person oder des Eigentums eines Drittstaats entgegen seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln, sofern der Gerichtshof nicht zuvor die Zusammenarbeit des Drittstaats im Hinblick auf den Verzicht auf Immunität erreichen kann.« mth