Der Attentäter von Halle wird sich ab dem 21. Juli für den antisemitischen Anschlag mit zwei Toten vor Gericht verantworten müssen. Die Anklage des Generalbundesanwalts sei zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Montag mit. Zudem seien 40 Nebenkläger zugelassen.
Die Hauptverhandlung soll am 21. Juli um 10 Uhr im Magdeburger Landgericht beginnen. Bisher seien 17 weitere Termine vorgesehen, erklärte das Gericht.
Synagoge Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Motivation heraus, einen Mordanschlag auf Mitbürger jüdischen Glaubens und auf die Synagoge in Halle verübt zu haben.
Dabei soll er versucht haben, unter Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertages Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten.
Täter Stephan B. erschoss eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahegelegenen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Auf der Flucht schoss er in Landsberg-Wiedersdorf auf einen Anwohner und dessen Lebensgefährtin und verletzte beide schwer. Der Angeklagte filmte das Tatgeschehen mit einer Kamera und verbreitete die Aufnahmen per Livestream im Internet. Er soll Dokumente verfasst und veröffentlicht haben, in denen zur Tötung aller Juden aufgerufen werde.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft erhebt gegenüber dem Angeklagten unter anderem den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen sowie der Volksverhetzung. epd