Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hält den umstrittenen Antrag von Koalition und Union zur Bekämpfung von Antisemitismus für einen Schritt in die richtige Richtung. »Jüdinnen und Juden leben seit über einem Jahr in einem Ausnahmezustand - vor diesem Hintergrund ist es unwürdig, dass die gesellschaftliche Debatte über Antisemitismus teilweise so vergiftet geführt wird«, sagte Klein der Deutschen Presse-Agentur.
Der Entschließungsantrag könne mit seinen klaren Aussagen dafür sorgen, dass diese Debatte versachlicht werde, damit sich die Gesellschaft nun wieder mehr dem eigentlichen Anliegen widmen können: »Judenhass zu bekämpfen und der jüdischen Gemeinschaft ein Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen.«
Nach monatelangen Verhandlungen hatte sich die Ampel-Koalition am vergangenen Freitag mit der Unionsfraktion auf den Text für einen Antrag zur Ächtung und Bekämpfung von Antisemitismus geeinigt. Dieser solle bereits in dieser Sitzungswoche im Bundestag eingebracht, beraten und abgestimmt werden, teilten die Fraktionen mit.
IHRA-Definition maßgeblich
Der Antrag ist zwar nicht rechtsverbindlich, dürfte aber dennoch politische Wirkung entfalten. In dem Entwurf wird unter anderem dazu aufgerufen, »Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen«, insbesondere im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht.
Gegenüber den Bundesländern und Kommunen soll die Regierung darauf hinwirken, bei Entscheidungen, etwa über die Förderung bestimmter Projekte, die sogenannte IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblich heranzuziehen.
Darin steht unter anderem, dass sich Erscheinungsformen von Antisemitismus »auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten« können. Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Ländern vergleichbar sei, werde hingegen nicht als antisemitisch betrachtet. dpa