Mit Blick auf das Roger-Waters-Konzert in Frankfurt am Sonntag fordert der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker die Stadt auf, Auflagen zu prüfen. Wenn das Konzert nicht verhindert werden könne, sollte die Stadt prüfen, ob mit Auflagen »zumindest die schlimmsten antisemitischen Propagandamotive verhindert werden können«, so Becker am Montag in Wiesbaden. Dem britischen Musiker wird Antisemitismus vorgeworfen.
Nach Konzerten in München und Berlin sei klar, dass Waters im Rahmen der Tour »wie befürchtet Hass gegen Israel mit antisemitischen und holocaustrelativierenden Bildmotiven« verbreite, so Becker. Er betonte: »Wieder wird ein aufblasbarer Schweineballon mit akustischen Gewehrsalven symbolisch erschossen und wenn statt des früheren Davidsterns nun der Name eines israelischen Unternehmens Teil dieser Symbolik ist, bleibt der antisemitische Charakter bestehen.« Die Stadt müsse ein solches Szenario nach Möglichkeit verhindern.
Juristische Auseinandersetzung Um das Konzert in der Festhalle Frankfurt hatte es eine juristische Auseinandersetzung gegeben. Die Stadt und das Land hatten das Konzert absagen wollen, das Frankfurter Verwaltungsgericht aber entschieden, dass der Musiker auftreten darf.
Das Gericht führte aus, dass sich Waters im Rahmen seiner Show zwar »offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik« bediene. Entscheidend sei, dass sein Auftritt in der Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Musiker NS-Gräueltaten verherrliche oder relativiere.
Zum Konzert sind in Frankfurt Protestveranstaltungen geplant, etwa eine Diskussion zum Thema »Antisemitismus als Meinungsfreiheit? Nicht mit uns!« am Mittwoch und eine Kundgebung am Sonntag vor der Festhalle.