Zur Bekämpfung von Judenfeindlichkeit werden in Nordrhein-Westfalen mehr als 20 Strafverfolgerinnen und Strafverfolger als Antisemitismus-Beauftragte bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt.
Sie sollen Jüdinnen und Juden als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus zur Verfügung stehen, wie das NRW-Justizministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Zudem sollen sie in die Behörden hineinwirken und die gesamte Bandbreite möglicher Erscheinungsformen von Antisemitismus überblicken helfen.
Orte Von den 22 Antisemitismusbeauftragten sind 19 bei den Staatsanwaltschaften und drei bei den Generalstaatsanwaltschaften eingesetzt, wie eine Sprecherin des Justizministeriums dem Evangelischen Pressedienst sagte.
Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen seien gerade in dem rechtlich komplexen Bereich antisemitisch motivierter Straftaten nicht ohne weiteres für juristische Laien nachvollziehbar und stellten auch die strafrechtlichen Expertinnen und Experten vor besondere Herausforderungen, hieß es.
Im Bewusstsein der besonderen Verantwortung gegenüber den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern solle ihnen damit ein ganz neuer eigener Zugang zur Justiz eröffnet werden, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU).
Antisemitische Botschaften würden immer mehr auch in der breiteren Öffentlichkeit platziert und rechtliche Grauzonen ausgenutzt. Bei vielen Juden herrsche oft Verunsicherung darüber, ob eine bestimmte Handlung strafbar sei oder nicht. »Deshalb bitten wir darum: Sprechen Sie mit uns! Wir möchten den Dialog stärken, erklären, Brücken bauen, Vertrauen schaffen«, sagte Biesenbach. epd