157 antisemitische Straftaten wurden im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr erfasst. Die meisten davon seien sogenannte Propagandadelikte gewesen, sagte der Leiter der Abteilung Staatschutz im Landeskriminalamt (LKA), Dirk Münster, bei einer Online-Pressekonferenz am Mittwoch.
DUNKELFELD Die Strafverfolgungsbehörden wollen aber noch besser werden und Taten mit judenfeindlichem Hintergrund noch besser erkennen. »Wir bekommen immer wieder Beschwerden, oder lesen in den Medien, dass bei Straftaten der antisemitische Hintergrund bei den Ermittlungen nicht erkannt oder nicht ausreichend gewürdigt wurde«, sagte Dresdens Generalstaatsanwalt Hans Strobl. Zudem gebe es ein großes Dunkelfeld. Außerdem würden judenfeindliche Vorkommnisse oft von den Betroffenen gar nicht zur Anzeige gebracht, weil sie Angst vor negativen Konsequenzen hätten.
Strobl hat bereits im eigenen Haus einen Antisemitismusbeauftragten installiert, der intern für das Thema sensibilisieren soll, und des weiteren einen regelmäßigen Austausch mit dem Landesverband Sachsen der jüdischen Gemeinden initiiert.
Ein weiteres Ergebnis dieser Kooperation ist nun auch ein neuer Handlungsleitfaden für die Polizei, den die Generalstaatsanwaltschaft und das LKA gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden vor Ort erarbeitet haben. Dieser soll es künftig vor allem Polizisten erleichtern, antisemitisch motivierte Taten zu erkennen und so ihre konsequente strafrechtliche Ahndung zu ermöglichen.
FAKTOREN In der Pressekonferenz skizzierte Generalstaatsanwalt Strobl die Eckpunkte des Papiers, das seinen Worten zufolge nur für den Dienstgebrauch vorgesehen ist und nicht veröffentlicht werden soll. »Wir wollen, dass die Polizeibeamten, die zuerst am Tatort sind, wissen, auf welche Indikatoren es ankommt bei einer möglichen antisemitischen Tat«, betonte Strobl. Der Leitfaden solle zudem »Signalwirkung haben für Jüdinnen und Juden, die Opfer von Straftaten werden«.
Wenn Antisemitismus als Motiv »nicht absolut ausgeschlossen werden kann«, so Strobl weiter, müsse dieser mögliche Zusammenhang in die Ermittlungsakten aufgenommen und von der Staatsanwaltschaft näher geprüft werden. Auch Faktoren wie die Identität von Opfer und Täter, der Ort der Tat oder ein möglicher Zusammenhang einer Tat zu einem jüdischen Feiertag müssten von der Polizei erkannt und in Betracht gezogen werden.
Wenn ein antisemitischer Bezug gegeben sei, leite die Staatsanwaltschaft das Verfahren fast immer an das Gericht zur Entscheidung weiter und stelle es nicht wegen Geringfügigkeit ein, sagte der Chef der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft.
LOB Sachsens Antisemitismusbeauftragter Thomas Feist und die Vorsitzende des Landesverbands Sachsen der jüdischen Gemeinden, Nora Goldenbogen, betonten unisono, dass der Leitfaden in enger Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Stellen und den Betroffenen in den Gemeinden ausgearbeitet worden sei. »Es war das erste Mal, dass eine Behörde präventiv auf uns zuging und uns fragte, was wir gemeinsam tun könnten«, so Goldenbogen. Sie sprach von einem »ermutigenden Schritt«. Das Wissen zum Antisemitismus müsse man sich oft erst aneignen.
Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, war voll des Lobes. »Dieser Leitfaden sucht in Deutschland seinesgleichen«, sagte Schuster bei der Pressekonferenz. Er empfahl den anderen Bundesländern, das Papier zu übernehmen. »Auch wenn es immer mal wieder Hinweise gab, dass die Justiz auf dem rechten Auge eine Sehschwäche hat, sehe ich in diesem Leitfaden die Brille, die diese Schwäche zum Teil oder vielleicht auch ganz auszumerzen vermag«, meinte Schuster.