Herr Middelberg, Sie haben vor einigen Tagen vorgeschlagen, dass antisemitisch motivierte Handlungen künftig ein Hindernis für die Einbürgerung in Deutschland sein sollen. Welche Handlungen meinen Sie genau?
Es geht in erster Linie um Straftaten wie Volksverhetzung oder Fahnenverbrennung. Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten sein, um jemandem die Einbürgerung verweigern zu können. Neben dem Ausschlusstatbestand sollte aber auch der Einbürgerungstest dazu genutzt werden, eine mögliche antisemitische Haltung der Antragsteller aufzudecken. Konkret denkbar wäre zum Beispiel eine Frage zum Existenzrecht des Staates Israel.
Wer würde am Ende im Einzelfall die Entscheidung treffen?
Über die Frage, ob im konkreten Fall eine antisemitisch motivierte Handlung vorgenommen wurde, die eine Einbürgerung ausschließt, müsste jeweils die zuständige Einbürgerungsbehörde unter Würdigung aller – auch der für den Bewerber sprechenden – Umstände entscheiden.
Für welchen Zeitraum nach einer antisemitischen Tat sollte diese Einschränkung Ihrer Meinung nach gelten?
Das sollte schon ein relevanter Zeitraum sein. Dabei könnte man sich an der Tilgungsfrist von zehn Jahren im Bundeszentralregister für Straftaten orientieren, die jetzt schon bei der Einbürgerung relevant sind.
Glauben Sie, dass Sie Ihren Koalitionspartner SPD noch überzeugen können, diese Änderung auf den Weg zu bringen?
Die SPD sieht jedenfalls auch die Notwendigkeit, dass wir die Einbürgerung von Bewerbern mit antisemitischer Haltung verhindern müssen.
Abgesehen davon – welche weiteren Maßnahmen müssen getroffen werden, um das Problem Antisemitismus in den Griff zu bekommen?
Die antisemitischen Ausfälle vor allem arabischstämmiger Jugendlicher und türkischstämmiger Rechtsextremisten bei Demonstrationen müssen rechtlich geahndet werden. Sie werfen aber auch tiefergehende Fragen zu unserer Zuwanderungs- und Integrationspolitik auf – jedenfalls dann, wenn wir das Bekenntnis zur Existenz Israels als Teil unserer Staatsräson ernst nehmen. Beim Thema Integration müssen wir unser Engagement zielgenau auf den Adressatenkreis ausrichten. Und wir müssen grundlegend auch schon die schulische Bildung mehr in den Blick nehmen. Der Antisemitismus, den manche Zuwanderer aus ihrer Heimat mitbringen, hat ja einen konkreten Hintergrund. Der Nahostkonflikt muss deshalb stärker als bisher Thema an unseren Schulen werden.
Die Fragen an den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellte Michael Thaidigsmann.
Der CDU-Antrag zur Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz wird in dieser Woche im Bundestag diskutiert.