Um bei diesem schwierigen Thema Missverständnissen vorzubeugen: Jeder gefallene Soldat und jeder getötete Zivilist in einem Krieg ist ein Toter zu viel. Und ebenso unumstößlich ist die Tatsache, dass militärische Gewalt für einen Rechtsstaat stets nur der Verteidigung dienen darf und dass außerdem die Grundsätze des internationalen Völkerrechts unter allen Umständen anzuwenden sind.
Für Israel standen diese Grundsätze nie infrage. Als Teil der westlichen Wertegemeinschaft waren die elementaren Vorgaben der »Haager Landkriegsordnung« stets die Grundlage jeglichen militärischen Handelns.
Uniform Diese heute etwas antiquiert anmutende, aber immer noch gültige »Landkriegsordnung« regelt beispielsweise den Kombattantenstatus, also die Frage, wer als Soldat gilt und deshalb auch nach dem humanitären Völkerrecht zu behandeln ist. In einem »regulären Krieg« müssen Soldaten klar erkennbar sein, eine Uniform mit Hoheitsabzeichen tragen und sich an vorgegebene Regeln halten.
Der letzte Gaza-Krieg, wie auch alle kriegerischen Konflikte, die Israel mit der Hamas in Gaza und mit der Hisbollah im Libanon zu bewältigen hatte, sind Musterbeispiele dafür, wie der Rechtsstaat Israel Gegner bekämpft, die das humanitäre Völkerrecht ignorieren, ja sogar vorsätzlich ignorieren.
Hamas- wie Hisbollah-Milizen sind nicht erkennbar als Soldaten, sie tragen keine Uniform, missbrauchen Krankenhäuser und Wohngebiete für ihre Raketen-Abschussrampen und zwingen die eigene Bevölkerung, von Angriffen bedrohte Wohnungen nicht zu verlassen.
Terroristen Diese Kriegsführung von Hamas und Hisbollah wird gemeinhin »asymmetrische Kriegsführung« genannt, andere bezeichnen sie als den Krieg eines Rechtsstaates gegen Terroristen. Israel führt diesen asymmetrischen Krieg gegen den Terror seit seiner Gründung. Diese Tatsache wird jedoch – bewusst oder unbewusst – gerne ignoriert.
Die Begriffserklärungen sind allerdings unerlässlich, wenn dieser Tage der angekündigte Bericht des UN-Menschenrechtsrates zum Gaza-Krieg 2014 veröffentlicht wird. Mit gutem Grund darf die Neutralität und Unvoreingenommenheit dieses Berichtes infrage gestellt werden, weil der UN-Menschenrechtsrat nachweislich antiisraelisch ausgerichtet ist.
Dieses UN-Gremium muss sich laut Paragraf 7 seiner Satzung in jeder Sitzung mit Israel befassen. So dürfte sich niemand darüber wundern, wenn dieser UN-Rat bisher 50 Resolutionen gegen Israel und damit mehr als gegen den gesamten Rest der Welt beschlossen hat.
Der Autor ist ehemaliger Wehrbeauftragter des Bundestages und heute Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.