Das Berliner Landgericht hat die Anklage gegen einen mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord abgelehnt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden, teilte das Gericht am Freitag mit.
Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, die Staatsanwaltschaft habe keine belegbaren Tatsachen dargelegt. Eine Verurteilung des Angeklagten wäre unwahrscheinlich.
KONZENTRATIONSLAGER Die Staatsanwaltschaft hatte dem heute 95-Jährigen vorgeworfen, von Sommer 1944 bis Frühjahr 1945 als Mitglied des »SS-Totenkopfsturmbannes« im Konzentrationslager Mauthausen Häftlinge bewacht zu haben. Als Teil der Wachmannschaft habe er von den willkürlichen Tötungen und katastrophalen Lebensumständen gewusst und sie mit seinen Wachdiensten gefördert oder zumindest erleichtert.
Der Angeschuldigte habe zwar eingeräumt, Mitglied der SS gewesen zu sein, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Er habe jedoch angegeben, das KZ Mauthausen zu keinem Zeitpunkt betreten zu haben. Vielmehr habe er für kürzere Zeit in einem Außenlager und dem dazugehörigen Rüstungsbetrieb in Linz Wachdienste geleistet.
Der Beschluss des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Darüber muss nun das Kammergericht entscheiden.
ANKLAGE Im Dezember war ein Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Wachmann in Münster vorerst geplatzt, weil der Angeklagte schwer erkrankt und verhandlungsunfähig ist. Die Anklage wirft dem Mann hundertfache Beihilfe zum Mord vor.
In dem deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig soll er von Juni 1942 bis September 1944 Dienst getan haben und dabei viele grausame Morde erst möglich gemacht haben. Der Ex-SS-Wachmann bestreitet im Prozess, von den Vernichtungsstrukturen im Lager gewusst zu haben. dpa