Der wegen des Anschlags auf den S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vor Gericht stehende Angeklagte kommt auf freien Fuß. Wie das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag mitteilte, wird der Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet.
Die 1. große Strafkammer des Landgerichts sieht nach 25 Prozesstagen sowie der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei damit nicht mehr »erforderlich«.
Bombenanschlag Maßgebend für den entsprechenden Beschluss (AZ.: 1 Ks 17/17) des Gerichtes war vor allem, dass sich die Angaben mehrerer Zeugen, denen der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt oder gestanden haben soll, als »nicht hinreichend belastbar« erwiesen hätten. Gegen die Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Beschwerde beim dortigen Oberlandesgericht einlegen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück erklärte, man prüfe derzeit eine Beschwerde.
Der Angeklagte hatte seit Ende Januar 2017 in Untersuchungshaft gesessen, zum Auftakt des Prozesses Ende Januar dieses Jahres hatte er die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord in zwölf Fällen und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion aus rechtsextremen Motiven vor. Am 27. Juli 2000 war eine mit TNT gefüllte Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn explodiert.
Dabei wurden zehn Menschen, überwiegend jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion, die Schüler einer nahe gelegenen Sprachschule waren, zum Teil schwer verletzt. Ein ungeborenes Baby wurde im Mutterleib getötet.
neonazi-szene Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Tat aus rechtsextremen Motiven beging. Der ehemalige Bundeswehrsoldat war schon kurz nach dem Anschlag ins Visier der Fahnder geraten. Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann der Neonazi-Szene angehört und im Stadtteil Flingern einen Militaria-Laden betrieben. Doch der Verdacht ließ sich damals nicht erhärten, Beweise blieben aus.
Erst Anfang 2017 wurde der Mann festgenommen, nachdem er zuvor während des Absitzens einer Gefängnisstrafe mit der Tat geprahlt haben soll. Ein Mithäftling informierte die Polizei, woraufhin der Fall 2014 neu aufgerollt worden war. epd
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