Israelische Waren aus den besetzten Palästinensergebieten dürfen nicht zollfrei in die EU eingeführt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof vergangene Woche entschieden. Die Luxemburger Richter haben recht. Aus jurististischer Sicht lässt die Sachlage keinen Interpretationsspielraum zu. Das Assoziationsabkommen Israels mit der EU sieht Handelsvergünstigungen nur für diejenigen Produkte vor, deren Ursprung im israelischen Kernland liegt. Waren, die in den besetzten Gebieten hergestellt werden, haben kein Anrecht auf eine Zollbefreiung. Das ist keine politische Entscheidung, sondern ein Urteil, das sich auf Paragrafen stützt und Fakten berücksichtigt. Es lässt sich nun mal nicht leugnen, dass die fragliche Marke Soda-Club in einer Siedlung im Westjordanland produziert wird. Aus dem Richterspruch eine unfreundliche EU-Außenpolitik gegenüber Israel zu machen, wäre falsch. Die Richter hatten es, im Vergleich zu Europas Außenministern, leicht. Diese werden sich viel schwerer damit tun, sich auf eine gemeinsame Linie gegenüber dem Status der besetzten Gebiete zu einigen – und erst recht damit, diese auch durchzusetzen.
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