Renommierte internationale Menschenrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch und Amnesty International bezeichnen Israel sowie die direkt und indirekt von Israel kontrollierten Gebiete als ein Apartheidregime. Dabei ist die Anwendung des Apartheidbegriffs, der als völkerrechtlicher Begriff unter anderem im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert wird, auf mehrfache Weise irreführend.
Die Bezeichnung verrät ein grundlegendes Missverständnis. Apartheid kennzeichnet ein System »rassischer« Vorherrschaft. Das israelische System wird als Apartheid bezeichnet, weil es vorgeblich auf der Beherrschung und Unterdrückung einer ethnisch definierten Gruppe durch eine andere beruht. Nach dieser Interpretation würde Israel also die Palästinenser aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Ethnie unterdrücken.
nationaler konflikt Allerdings greift es zu kurz, wenn man den israelisch-palästinensischen Konflikt auf die ethnische Dimension beschränkt. Es handelt sich hierbei nicht um einen »Rassen«-Konflikt, sondern primär um einen nationalen Konflikt. Es geht nicht um »rassische« Kontrolle, sondern um territoriale. Beide Seiten kämpfen für ihre nationale Selbstbestimmung und ihre nationale Identität auf ein und demselben Territorium. Bei der politischen und rechtlichen Gemengelage geht es darum, wer das Land kontrolliert und nicht darum, wer ein anderes Volk kontrolliert.
Das ist elementar, um diesen Konflikt zu verstehen und anzugehen. Darin eine »rassische Vorherrschaft« der Juden über die Palästinenser zu konstruieren, verkennt den Kontext. Das passiert, wenn im Bericht von Amnesty International die zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen kaum Erwähnung finden. Der Diskriminierung der Palästinenser steht ein komplizierter Konflikt vor, der über Jahrzehnte andauert und in dem sie in erster Linie eine der beiden Konfliktparteien sind und nicht eine »Rasse« oder Ethnie. Der Vorwurf der Apartheid ist daher konzeptionell falsch und nicht zielführend.
Der Apartheidvorwurf verkennt die eigentlichen legitimen Bestrebungen der jeweiligen Konfliktparteien nach nationaler Souveränität und führt weg von realen Lösungen.
Gleichzeitig suggeriert der Vorwurf der Apartheid, dass Israel ein konsolidiertes Rechtssystem hat, in dem die fundamentale Unterscheidung zwischen Juden und Palästinensern angelegt ist. Das ist das zweite Missverständnis.
Das Westjordanland, Gaza und Israel haben verschiedene rechtliche und politische Systeme und können daher nicht alle durch die gleiche Linse betrachtet werden. Aber auch das Rechtssystem in Israel selbst stellt bis heute einen Aushandlungsprozess zwischen verschiedenen politischen Parteien dar. Es ist zu jedem Zeitpunkt das Abbild des jeweiligen Machtverhältnisses in der Knesset. Israelische Gesetze, einschließlich der Grundgesetze von Verfassungsrang, können meistens mit einer einfachen Mehrheit sowohl verabschiedet, als auch verändert oder abgeschafft werden. Das passiert des Öfteren. Und so wie in der polarisierten israelischen politischen Landschaft oftmals eine einzige Stimme dafür ausschlaggebend ist, ob die Regierung steht oder fällt, ist auch der Erfolg von Gesetzgebungsverfahren regelmäßig von einer Stimme abhängig.
Ein Beispiel ist das umstrittene Nationalstaatsgesetz von 2018, welches Israel als einen ausschließlich jüdischen Staat festlegt und als einer der Beweise für Apartheid gilt. Dieses Gesetz ist eine Momentaufnahme der politischen Mehrheiten unter der Regierung Netanjahu. Dafür spricht auch, dass dieses Gesetz über ein Jahrzehnt lang keine Mehrheit gefunden hat und in der heutigen Regierungskoalition höchstwahrscheinlich nicht verabschiedet werden könnte.
Familienzusammenführung Als ein weiteres Beispiel für Apartheid gilt das Gesetz über die ausgesetzte Familienzusammenführung von palästinensischen Ehepartnern aus dem Westjordanland, das unter der neuen Koalition im Sommer 2021 zum ersten Mal seit 2003 nicht verlängert werden konnte. Ein halbes Jahr später führen neue Allianzen in der Knesset dazu, dass es vielleicht wieder in Kraft tritt.
Das israelische Rechtssystem – Gesetze, aber auch die Besetzung von Richtern und Richterinnen – zeigt also jeweils den gegenwärtigen politischen Stand der Dinge. Daher ist es klüger, demokratische und friedensorientierte Kräfte in Israel zu unterstützen, damit diese politische Mehrheiten bilden können und bessere Gesetze verabschieden. Es ist kontraproduktiv, durch den jeder Grundlage entbehrenden Apartheidbegriff das israelische Rechtssystem für als von Natur aus rassistisch zu erklären und insgesamt abzulehnen. Das israelische Rechtssystem ist dynamisch und darin liegt eine Chance.
Das dritte Missverständnis gründet in der Lösung, die der Apartheidvorwurf mit sich führt. Wenn man die Vorstellung hat, dass der Kern des Problems in den Beziehungen zwischen Juden und Palästinensern eine dem System innewohnende »rassische« Unterdrückung ist, ist die naheliegende Lösung die Abschaffung dieses Systems. Damit wäre aber der nationale Konflikt nicht gelöst.
Der Apartheidvorwurf verkennt die eigentlichen legitimen Bestrebungen der jeweiligen Konfliktparteien nach nationaler Souveränität und führt weg von realen Lösungen. Damit ist weder Sicherheit noch Gerechtigkeit für beide Seiten erreicht.
Die Autorin ist promovierte Politikwissenschaftlerin in Berlin.