Bald können auch in Polen lebende ehemalige jüdische Ghettoarbeiter die Auszahlung einer höheren Summe ihrer Rente beantragen. Darauf haben sich nach Informationen der Jüdischen Allgemeinen die Regierungen in Berlin und Warschau geeinigt.
Das vor wenigen Wochen vom Bundestag reformierte Gesetz zur Auszahlung der sogenannten Ghettorenten hatte noch einige Opfergruppen ausgespart. Die in Polen lebenden jüdischen früheren Ghettoarbeiter etwa sind nach bisheriger Rechtslage nicht von der Verbesserung der Auszahlung begünstigt, wie sie vom Zentralrat der Juden, der Claims Conference und dem Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte letztlich erfolgreich gefordert worden war.
rentenexport Ein sogenannter »Rentenexport« findet zwischen Deutschland und Polen nicht statt. Das wurde 1975 in einem bilateralen Abkommen geregelt. Jeder Staat, so wurde es da festgelegt, zahlt aus allen Zeiten den in seinem Gebiet lebenden Berechtigten eine Rente.
Für in Polen lebende Juden, die in nationalsozialistischen Ghettos gearbeitet haben, bedeutet das, dass sie ihre Rente vom polnischen Versicherungsträger erhalten – auch den Teil der Rente, der ihnen aus der Zeit zusteht, als sie in von den Deutschen eingerichteten Ghettos arbeiteten, wofür in der Regel auch die Arbeitgeber Abgaben an die deutsche Rentenkasse gezahlt hatten.
Seit Ende April verhandelte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem polnischen Arbeitsministerium. Im Ergebnis sollen nun, wie es heißt, »nach jeweils erforderlichen innerstaatlichen Konsultationen in Regierungsverhandlungen rasch Änderungen am bestehenden Sozialversicherungsabkommen« vereinbart werden.
Soll heißen: Nur wenige administrative Probleme müssen noch ausgeräumt werden, dann können die Altersgelder für jüdische Schoa-Überlebende in Polen überwiesen werden.