Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Sachsen soll nicht mehr als Richter arbeiten dürfen und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums am Donnerstag für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht.
ruhestand Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.
In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Justizministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.
Zitiert wurde unter anderem ein Tweet, in dem der Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt worden war. Die in diesem und anderen Tweets verwendeten Begriffe seien abwertend und rassistisch, sagte Richter John in seiner Urteilsverkündung. Aus all den Äußerungen ergebe sich, dass Maier »eine nicht für das Richteramt geeignete Person« sei. Es komme für das Gericht auch nicht darauf an, ob es sich um Ironie oder Satire handeln könne, wie Maiers Anwalt Jochen Lober teils argumentiert hatte.
rechtspflege In Gerichtsverfahren könnten die Parteien nicht mehr darauf vertrauen, dass Maier verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person urteile, sagte John. Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation des sächsischen Justizministeriums, das sich auf Paragraf 31 des Richtergesetzes berufen hatte. Danach kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, »wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden«.
Der Verteidiger Lober hatte im Prozess von einer »Ansammlung von Phrasen, Unterstellungen, letztlich Erfindungen« gesprochen. Das Ministerium habe zudem in »ehrabschneidender Weise« nicht zutreffende Behauptungen über Maier aufgestellt. Es lese Dinge in die Äußerungen, die dort nicht stünden. Nach dem Urteil sagte Lober: »Nach dem Urteil ist vor dem Urteil.« Er werde sich noch mit seinem Mandanten besprechen, »aber Sie können davon ausgehen, dass wir dagegen vorgehen werden«. Sachsens Justizministerin Meier sprach dagegen von einem bundesweit richtungsweisenden Urteil.
Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft am Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.
«juristisches neuland» Generell sind Verfahren gegen Richter extrem selten. Ministerin Meier sprach Anfang des Jahres von einem »absoluten juristischen Neuland«.
Umso aufmerksamer dürfte das Ministerium vor einigen Wochen einen ähnlichen Fall in Berlin verfolgt haben. Dort entschied ein Dienstgericht, dass die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzt wird. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, hieß es zur Begründung. dpa