Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.
Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.
Die Partei hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-»Flügel« und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.
Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, nannte das Urteil einen »schönen und wichtigen Erfolg für das BfVund den Verfassungsschutz-Verbund der Länder«, auch wenn im Bereich der Demokratiefeindlichkeit nicht alle Belege des BfV das Gericht überzeugt hätten.
Zentralratspräsident Josef Schuster begrüßte das Urteil ebenfalls: »Die Bestätigung des Urteils ist für mich keine Überraschung. Teile der AfD sind regelrecht von rechtsextremem Gedankengut durchsetzt. Unsere Demokratie muss wehrhaft gegen ihre Feinde sein.« dpa/ja