Wegen antisemitischer Aussagen muss der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon die AfD verlassen. Das hat das Bundesschiedsgericht der Partei entschieden, teilte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen am Freitag in Berlin mit. Der Rauswurf sei ein »so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen«, erklärte er.
In seiner Partei sei kein Platz für Antisemiten, so Meuthen. Gedeon habe der Partei mit seinen »israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt«.
parteiausschlussverfahren Das Parteiausschlussverfahren gegen Gedeon hatte der Bundesvorstand der Partei angestoßen. Aus der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag war der 72-Jährige schon seit Längerem verbannt. In der 70er-Jahren war Gedeon Maoist, wanderte dann aber im Laufe der Zeit politisch immer weiter nach rechts. 2013 trat er der AfD bei und wurde 2016 in den Stuttgarter Landtag gewählt.
In seinem 2012 erschienenen Buch Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten schrieb Gedeon, die Erinnerung an den Holocaust sei eine »Zivilreligion des Westens«. Das Judentum nannte er den »inneren« und den Islam den »äußeren« Feind des »christlichen Abendlandes«.
Laut Gedeon arbeiten Juden an der »Versklavung der Menschheit« mit dem Ziel einer »Judaisierung der christlichen Religion und Zionisierung der westlichen Politik«. Der »zionistische Einfluss« in der Rechtsprechung schränke die Meinungsfreiheit ein, schrieb der Autor.
Wiederholt verteidigte Gedeon seine Werke und äußerte sich auch kritisch zum Holocaust-Mahnmal in Berlin. Er wies aber zurück, Antisemit zu sein.
FLÜGEL Unterdessen hat AfD-Chef Meuthen laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur vorgeschlagen, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte »Flügel« der Partei um den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke möge sich bis Monatsende auflösen.
Die Idee sei bei vielen Teilnehmern einer Sitzung des Bundesvorstandes am Freitag in Berlin auf Zustimmung gestoßen, so die Nachrichtenagentur unter Berufung auf AfD-Kreise. Die Frage, wie und wann die Auflösung erfolgen sollte, sei allerdings sehr kontrovers diskutiert worden, hieß es. dpa/ja