Die AfD in Niedersachsen will mit einer Klage gegen den Landtag gegen das geänderte Gesetz über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vorgehen. Die Partei sieht sich durch die Gesetzesänderung aus dem Stiftungsrat ausgeschlossen und dadurch den Gleichbehandlungsgrundsatz ausgehebelt.
»Deshalb hat die AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag am Montag eine Organklage am Staatsgerichtshof Bückeburg eingereicht«, teilte die Fraktionsvorsitzende Dana Guth in Hannover mit. Der Landtag hatte im Februar das Stiftungsgesetz geändert, damit fällt der AfD nicht automatisch ein Sitz im Stiftungsrat zu.
Konzentrationslager Mit der Gesetzesänderung entsendet der Landtag nur noch vier Vertreter in den Stiftungsrat. Sie werden unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit durch den Landtag bestimmt. Zuvor konnte jede Fraktion einen Sitz beanspruchen.
SPD, CDU, FDP und Grüne hatten sich fraktionsübergreifend auf die neue Linie verständigt. Die AfD stimmte als einzige Fraktion dagegen. Die Stiftung ist unter anderem Trägerin der Gedenkstätte für das ehemalige Konzentrationslager Bergen-Belsen bei Celle.
Hintergrund waren massive Proteste jüdischer Überlebender von Bergen-Belsen gegen eine Beteiligung der AfD im Stiftungsrat. Sie befürchten, dass auf diesem Weg Personen in den Stiftungsrat einziehen, die den Holocaust verharmlosen oder leugnen und revisionistische oder antisemitische Meinungen vertreten.
Die Stiftung hatte seit der Landtagswahl im vergangenen Oktober mehrere Briefe von Überlebenden-Verbänden aus Israel, Frankreich und den USA erhalten, die auch im Stiftungsrat mitarbeiten. epd