Die AfD ist mit einem Eilantrag zur Änderung des Bundesverfassungsschutzberichts 2022 vor Gericht gescheitert. Die Passage, dass von einem »extremistischen Personenpotential« von etwa
30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder ausgegangen werde, sei nicht zu beanstanden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch unter Verweis auf einen Beschluss vom 2. Februar mit.
In dem Bericht werde dieses Potential auf »gegenwärtig schätzungsweise« etwa 10.000 Personen beziffert. Diese Schätzung sei nicht als willkürlich anzusehen.
Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD vor, betonte das Gericht. Die Zuordnung sei »zutreffend auf der Grundlage der Stärke des ehemaligen sogenannten Flügels der AfD und des Netzwerkes um Björn Höcke gezogen« worden, betonte das Gericht.
Auf die angebliche Auflösung des Flügels komme es nicht an, weil damit das Rechtsextremismuspotential damit nicht verschwunden sei. Der Verfassungsschutzbericht müsse deshalb vom Bundesinnenministerium vorerst nicht, wie von der AfD verlangt, korrigiert werden.
Das Bundesinnenministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit in einem jährlichen Bericht über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen, betonte das Gericht. Eine Berichterstattung bereits in der Verdachtsphase sei zulässig. Diese Voraussetzungen seien in dem Fall erfüllt. epd