Bundespräsident Theodor Heuss, ein alter Freund des langjährigen Herausgebers der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden, Karl Marx, schrieb in seinem Grußwort zu Rosch Haschana im Herbst 1957, er meine »zu spüren, und mancherlei Zeugnis geht durch meine Hand, dass mit der Ausgestaltung und rascheren Sachbehandlung der sogenannten ›Wiedergutmachung‹ vielerlei Lebensangst, zumal der älteren jüdischen Menschen, gemildert wurde, dass ein zurückkehrendes Gefühl der Sicherheit manche so verständliche Bitterkeit gedämpft hat«.
Stammtisch-Antisemitismus Heuss hatte nicht ganz unrecht. Kurz vorher war das Bundesrückerstattungsgesetz verabschiedet worden, und das Tagebuch der Anne Frank bewegte sowohl in seiner Taschenbuchausgabe wie auch auf den deutschen Bühnen zahlreiche Gemüter. Doch kurz nach dem Rosch-Haschana-Gruß des Bundespräsidenten entfaltete sich ein Skandal um den »Stammtischantisemitismus« eines schwäbischen Studienrats, der manchen älteren jüdischen Menschen an der eben gewonnenen Sicherheit wieder zweifeln ließ.
In einem Offenburger Gasthaus wurde ein Streit um die aktuellen Schändungen jüdischer Friedhöfe und die historische Einordnung der Nazizeit immer lautstarker, bis der Studienrat Ludwig Zind vor Zeugen verkündete, es seien noch viel zu wenige Juden vergast worden. Laut einem später erschienenen Spiegel-Artikel brüstete Zind sich auch, persönlich bei antijüdischen Massakern dabei gewesen zu sein. Es dauerte ein gutes halbes Jahr, bis der Pädagoge unter der Beschuldigung, Gewaltverbrechen öffentlich gebilligt und das Ansehen Verstorbener beleidigt zu haben, vor Gericht gebracht wurde.
reuelos Wie die Presse berichtete, zeigte sich der Lehrer während des 1958 verhandelten Gerichtsprozesses keineswegs reumütig, sondern brach in antisemitische Hasstiraden aus. Das Urteil – ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung – war dementsprechend deutlich. Die Staatsanwaltschaft beklagte vor allem eines: den Schaden für das eben erst wiedergewonnene Ansehen Deutschlands im Ausland. Zum eigentlichen Skandal kam es aber erst nach dem Urteil.
Vier Tage vor dem im Bundesgerichtshof angesetzten Revisionsverfahren im November 1958 gelang es Zind, nach Ägypten zu fliehen. Er war nicht der Erste, der im Nahen Osten den deutschen Justizbehörden entkam. Eine ähnliche Flucht war erst wenige Monate zuvor dem Buchenwalder KZ-Arzt Hans Eisele gelungen. Mit künstlerischer Freiheit ausgeschmückt kann man dieses unrühmliche Kapitel der deutschen Justizgeschichte in Wolfgang Staudtes Spielfilm Rosen für den Staatsanwalt (1959) nachverfolgen.