Ab Ende kommender Woche steht ein 17-Jähriger wegen seiner mutmaßlichen Anschlagspläne auf die Synagoge von Hagen vor dem Landgericht der Stadt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf legt ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last, wie das Gericht in Hagen am Donnerstag mitteilte.
Konkret werde dem Angeklagten vorgeworfen, spätestens am 17. August 2021 beschlossen zu haben, mit einem selbst gebauten Sprengsatz eine Anschlag auf die Synagoge zu verüben und dadurch eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu töten. Wegen des noch jugendlichen Alters des Angeklagten zur Tatzeit werde der Prozess ab Freitag, dem 25. Februar, unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnen.
Über den Messengerdienst Telegram soll der Jugendliche Kontakt mit einer nicht näher identifizierten Person aufgenommen haben, die ihn in der Zeit bis zum 29. August in der Herstellung von Sprengsätzen unterrichtet haben soll, teilte das Gericht unter Berufung auf die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft mit. Früheren Informationen der Ermittler zufolge soll es sich bei dem Mann mit dem Kampfnamen Abu Harb um einen mutmaßlichen IS-Terroristen gehandelt haben. Der Angeklagte soll den Angeklagten um Informationen für den Bau einer Bombe gebeten und diese auch erhalten haben.
Mit den erworbenen Erkenntnissen wäre der Angeklagte nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft in der Lage gewesen, einen funktionstüchtigen Sprengsatz herzustellen, sobald er die erforderlichen Materialien erworben hätte, so das Gericht. Der damals 16 Jahre alte Syrer war Mitte September festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Die Polizei war am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu einem Großeinsatz zur Synagoge ausgerückt, um sie zu bewachen.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft liegt die mögliche Höchststrafe gemäß Jugendstrafrecht bei fünf Jahren Haft. Bis Ende April sind bislang insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt.