Der Wehrhahn-Anschlag vom 27. Juli 2000 in Düsseldorf bleibt ungesühnt. »Im Zweifel für den Angeklagten« – so lässt sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Satz zusammenfassen. Damit bleibt der Freispruch des Düsseldorfer Landgerichts für den Tatverdächtigen bestehen, dem die Deponierung der Rohrbombe an der Fußgängerbrücke am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn und ihre Explosion zur Last gelegt wurden.
Eine Gruppe teils jüdischer Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan hielt sich dort auf. Zehn von ihnen wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Ihnen galt dieser schwerste antisemitisch motivierte Anschlag in der Geschichte der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, dem im Oktober desselben Jahres ein Brandanschlag auf die Synagoge folgte.
FEHLER Das Düsseldorfer Urteil, gegen das die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte, enthielt laut BGH keine Fehler. Fehler hingegen wurden von Anfang an bei den Ermittlungen gemacht. Ein Täter konnte oder wollte (auch diese Vermutung wurden immer wieder laut) nicht ermittelt werden.
Per Zufall kam es anderthalb Jahrzehnte später aufgrund der Aussage des mutmaßlichen Attentäters gegenüber einem Mithäftling doch zu einem Prozess. Das Gericht glaubte diesem Zeugen jedoch nicht, selbst als er auf die ausgesetzte Belohnung verzichtete. Die vorhandenen Indizien waren dem Gericht nicht ausreichend genug für eine Verurteilung.
Die Richter mögen sich an das Gesetz gehalten haben, von Recht sprechen vermag man in diesem Kontext jedoch beim besten Willen nicht.
Am Ende bleiben ein besonders bitterer Nachgeschmack, Fassungslosigkeit und Wut zurück: bei Opfern und Angehörigen wie auch bei uns als Mitgliedern und Verantwortlichen der Jüdischen Gemeinde. Von den immer noch offenen Fragen, den seelischen und körperlichen Narben ganz zu schweigen.
ENTSCHÄDIGUNG Nach mehr als 20 Jahren erfahren die Opfer von höchstrichterlicher Seite endgültig keine Gerechtigkeit. Die Richter mögen sich an das Gesetz gehalten haben, von Recht sprechen vermag man in diesem Kontext jedoch beim besten Willen nicht.
Dem Angeklagten steht nunmehr eine Entschädigung zu. Was für ein Schlag ins Gesicht der Opfer und welch schwarzer Tag für die deutsche Justiz. Ganz ohne Zweifel.
Der Autor ist Direktor der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf.