Nathan Gelbart

Warum die Hisbollah verboten werden muss

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Unterscheidung zwischen einem politischen und einem militärischen Arm der Terrororganisation revidiert

von Nathan Gelbart  03.01.2020 09:17 Uhr

Nathan Gelbart Foto: Thomas Ecke

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Unterscheidung zwischen einem politischen und einem militärischen Arm der Terrororganisation revidiert

von Nathan Gelbart  03.01.2020 09:17 Uhr

Mit überwältigender Mehrheit hat der Bundestag im Dezember die Bundesregierung aufgefordert, ein Betätigungsverbot gegen Anhänger der islamistischen Terrororganisation Hisbollah zu verhängen.

Bislang unterscheidet die Bundesregierung nämlich zwischen einem politischen und einem militärischen Arm der aus Teheran finanzierten und kontrollierten Schiitenmiliz. Eine Unterscheidung, die selbst der Führungskader der Hisbollah in Beirut belächelte und die es nunmehr in Berlin zu revidieren gilt. Großbritannien, die Niederlande und selbst die Arabische Liga betrachten und verbieten die Hisbollah längst als Terrororganisation.

libanon Zutreffend ist, dass die Hisbollah zwischenzeitlich zur stärksten politischen Partei im Libanon wurde. Aus angeblicher Rücksicht darauf agierte Berlin bislang zögerlich mit Maßnahmen gegen die Organisation und ihre fast 1000 Mitglieder in der Bundesrepublik. Geht es hingegen um effektive Terrorbekämpfung, so darf es darauf nicht ankommen: Wählt ein Land eine Terrormiliz in ihr Parlament, so kann und darf dies kein Schutzschild für demokratische Staaten sein, Terroristen gewähren zu lassen. Die Präsenz von Terroristen in seinem Parlament muss der Libanon selbst verantworten.

Das geforderte Betätigungsverbot liegt im originären Eigeninteresse der Bundesrepublik. Vielen geht es allein nicht weit genug.

Dass die Begründung des Bundestags in der Resolution lautet, es gehe hierbei lediglich um die Solidarität mit Israel, geht aber fehl. Das geforderte Betätigungsverbot liegt im originären Eigeninteresse der Bundesrepublik. Vielen geht es allein nicht weit genug. Es ist in der Tat nicht ersichtlich, aus welchen Gründen nicht als härteres Mittel ein Vereinsverbot verhängt wurde.

Dass angeblich vereinsähnliche Strukturen gegenwärtig nicht nachweisbar seien, trifft nicht zu. Die Berichte des Bundesverfassungsschutzes der Jahre 2017 und 2018 sprechen eine deutliche Sprache. Vor allem in auch mit öffentlichen Mitteln finanzierten Moscheen in der Bundesrepublik rekrutieren Hisbollah-Anhänger nachhaltig neue Anhänger und verbreiten ihre faschistoide Ideologie.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.

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