Iran

Revolutionsgarde: Baerbock bleibt uns eine Erklärung schuldig

Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen fordert eine härtere Gangart gegenüber dem Iran Foto: picture alliance / BeckerBredel

Dieser Tage greift die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) Ziele im Irak und in Pakistan an. Dass die IRGC nicht nur im Innern des Iran, sondern auch nach außen eine wesentliche Stütze des Regimes ist, ist hinlänglich bekannt.

Doch seit über einem Jahr versteckt sich das Auswärtige Amt hinter einem Wust von Ausreden, warum die Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) des Iran in der Europäischen Union rechtlich im Moment doch nicht möglich sei. Angeblich. Denn es wird bewusst und wiederholt die Unwahrheit gesagt, auch durch die Außenministerin Annalena Baerbock. Höchste Zeit also für eine juristische Bestandsaufnahme.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage für die Terrorlistung einer Organisation innerhalb der EU ist der Gemeinsame Standpunkt 931 aus dem Jahr 2001. Dieser besagt eindeutig, dass die Aufnahme von Ermittlungen oder die Strafverfolgung aufgrund einer terroristischen Handlung oder wegen des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen, als Grundlage für eine Terrorlistung herangezogen werden können.

Nirgendwo im Standpunkt 931 findet sich ein Hinweis darauf, dass diese Ermittlungen oder Strafverfolgung in einem EU-Mitgliedstaat stattfinden müssen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da der Gemeinsame Standpunkt explizit als Reaktion auf den internationalen Terrorismus von al-Qaida verabschiedet wurde. Trotzdem behauptete die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 30. November 2022, dass Ermittlungen oder die Verurteilung in einem EU-Mitgliedstaat notwendig seien. 

Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass entsprechend dem Ziel der weltweiten Terrorismusbekämpfung auch Urteile aus rechtsstaatlichen Drittstaaten zulässig sind. Öffentlich eingeräumt wurde diese bedeutende Tatsache durch das Auswärtige Amt jedoch erst auf wiederholte Nachfrage.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Doch damit nicht genug: In Reaktion auf diese nun öffentlich dargelegte Rechtsgrundlage erstellte der Juristische Dienst des Rates der EU ein Gutachten zur Terrorlistung. Es legt die Voraussetzungen für eine EU-Terrorlistung korrekt dar und prüft anschließend zwei US-Urteile.

Für diese - und zwar nur für diese - beiden Urteile zieht das Gutachten die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Terrorlistung in der EU nicht erfüllt seien. Weitere bestehende Entscheidungen gegen die IRGC wie beispielsweise aus Kanada wurden nicht geprüft. Wider besseres Wissen behauptete Außenministerin Baerbock dennoch, dass das Gutachten grundsätzlich zu dem Schluss käme, dass eine Terrorlistung in der EU momentan nicht möglich sei.

Diese Täuschung durch die Ministerin selbst lässt daran zweifeln, dass eine Terrorlistung vom Auswärtigen Amt tatsächlich gewollt ist. Wäre das der Fall, hätte man längst umfassend rechtskräftige internationale Urteile, aber auch Ermittlungen, wie die des Generalbundesanwalts im Fall des versuchten Anschlags auf die Synagoge in Bochum oder die der amerikanischen Justizbehörden zum Anschlagsversuch auf die Frauenrechtlerin Masih Alinejad prüfen lassen.

So kann man nur sagen: Die deutsche Außenministerin bleibt der Öffentlichkeit und dem Bundestag eine Erklärung schuldig.

Der Autor ist Bundestagsabgeordneter der CDU und war von 2014 bis 2021 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses.


Meinung

Der AfD-Claqueur

Elon Musk hat sich als Unterstützer der AfD geoutet. Das sollte seinen Anhängern in Deutschland eine Warnung sein

von Michael Thaidigsmann  20.12.2024

Meinung

Der PEN Berlin und die Feinde Israels

In der Schriftstellervereinigung konnte eine Resolution BDS-naher Autoren gerade noch abgewendet werden. Alles gut also? Nicht wirklich

von Lorenz S. Beckhardt  20.12.2024

Glosse

Kniefall 2.0

Ist Markus Söder jetzt alles Wurst oder erfüllt er nur die Erwartungen der jüdischen Gemeinschaft?

von Michael Thaidigsmann  19.12.2024

Meinung

Glühwein und Judenhass

Nach einem »Antikolonialen Friedensweihnachtsmarkt« in den Räumen einer Darmstädter Kirchengemeinde sollten die Bischöfe Klartext reden

von Tobias Kühn  18.12.2024

Meinung

Gaza und die Opferzahlen der Hamas

Die palästinensische Terrororganisation instrumentalisiert die Anzahl der Getöteten, um die politische Stimmung zu ihren Gunsten zu beeinflussen

von Sebastian Engelbrecht  17.12.2024

Meinung

Im Zweifel für die Sicherheit

Israels Angriffe auf Syrien waren trotz fehlender völkerrechtlicher Legitimation richtig, denn die Giftgasbestände im Land bedeuteten eine konkrete Gefahr für den jüdischen Staat

von Daniel-Dylan Böhmer  17.12.2024

Kommentar

Die UNRWA ist Teil des Problems - und nicht seine Lösung

Die UNRWA ist Geschichte. So wollte es eine breite Mehrheit in der Knesset. Dieser Schritt war überfällig, berechtigt - und dennoch falsch. Zumindest jetzt

von Georg M. Hafner  16.12.2024 Aktualisiert

Meinung

Wenn Social Media zur Gefahr für die Demokratie wird

Politik und Plattformbetreiber müssen konsequent gegen Desinformation und Hetze vorgehen

von Anna Staroselski  12.12.2024

Meinung

Syrien: Warum machen wir immer wieder den gleichen Fehler?

Der Westen sollte keinem Mann vertrauen, der bislang als Terrorist gesucht wurde

von Jacques Abramowicz  11.12.2024