Abraham de Wolf

Religionsfreiheit bleibt Grundgesetz!

Angst ist ein schlechter Ratgeber. Dennoch gelangt eine Partei, die Angst vor dem Islam verbreitet, in die Parlamente. Mit dieser Angst will sie unsere Gesellschaft tiefgreifend verändern. Das zeigt der aktuelle Antrag der AfD: Die Garantie der Religionsfreiheit im Grundgesetz soll radikal abgebaut werden.

Doch das Grundgesetz schützt uns mit seiner Garantie der Religionsfreiheit vor der AfD. Die religiöse Identität gehört zur Persönlichkeit. Es gehört zum Kern der Würde des Menschen, ohne staatliche Einmischung religiös zu fühlen und zu handeln.

verfassungsgerich Das Verfassungsgericht entschied im »Kopftuchurteil«, dass zur Religionsfreiheit »auch das Recht des Einzelnen (gehört), sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten«. Innerhalb unserer Rechtsordnung natürlich. Aber es gibt religionsfeindliche Juristen, wie die Kölner Versuche, die Beschneidung zu kriminalisieren, zeigen.

Die AfD steht in dieser Linie und beantragt nun, durch eine Grundgesetzänderung den Religionsschutz auf eine niedrigere Stufe zu stellen, um gegen religiöse Handlungen staatlich vorzugehen. Dabei greift die AfD zu einem Da-beißt-sich-die-Katze-in-den Schwanz-Trick: Die Religionsfreiheit darf eingeschränkt werden, wenn religiöse Handlungen »missbraucht werden«, um gegen die freiheitliche Grundordnung zu kämpfen.

freiheit Das Grundgesetz verlangt aber nicht, dass sich Religion nach der Verfassung richtet. Der Schutz besteht trotzdem. Deshalb dürfen Katholiken und orthodoxe Juden etwa an einer überholten Geschlechterordnung festhalten, obwohl Mann und Frau gleichberechtigt sind. Durch die Religionsfreiheit etabliert sich aber auch das Liberale.

Was die AfD mit ihrem Antrag zur Änderung des Grundgesetzes will, ist, den Koran zu verbieten, weil der gegen das Grundgesetz verstoße. Die Religionsfreiheit ist auch ein Schutz vor der AfD.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Sprecher der jüdischen Sozialdemokraten.

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