In rechtsextremistischen Kreisen wird laut Presseberichten dazu aufgerufen, sich als ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, zu bewerben, um politisch motiviert an Strafurteilen mitzuwirken. Soweit Schöffen an einem Urteil mitwirken, sind sie Berufsrichtern im Rahmen der Entscheidungsfindung gleichgestellt.
Manche Gerichte setzen sich aus zwei Schöffen und nur einem Berufsrichter zusammen, die Schöffen bilden demnach die Mehrheit. Deutschlandweit werden etwa 60.000 ehrenamtliche Schöffen benötigt. Die meisten Bewerber für das Amt werden auch genommen.
rechtsprechung Die Idee ehrenamtlicher Richter ist wichtiger Teil einer Demokratie: Die Bevölkerung soll auch an der Rechtsprechung mitwirken. Idealerweise ist die Gruppe der ehrenamtlichen Richter so zusammengesetzt, dass sie die Bevölkerung repräsentiert.
Die Voraussetzungen für die Ausübung des Schöffenamts sind folgerichtig niedrig. Bewerber müssen im Wesentlichen zwischen 25 und 69 Jahre alt, deutsche Staatsangehörige, gesundheitlich ausreichend belastbar sowie strafrechtlich nicht relevant aufgefallen sein.
Das Bekenntnis zu ehrenamtlichen Richtern setzt eine reife Demokratie und engagierte Gesellschaft voraus.
Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, die Verfassungstreue (potenzieller) Schöffen explizit gesetzlich zu verankern, ist angesichts der Gefahr des Ausnutzens des Schöffenamts für extremistische Zwecke ausdrücklich zu begrüßen.
verfassungsschutz Die Pflicht angehender Schöffen, schriftlich zu erklären, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, und das Einverständnis, bei Bedarf mit einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz einverstanden zu sein, können als Merkmale der oft beschworenen wehrhaften Demokratie verstanden werden.
Das Bekenntnis zu ehrenamtlichen Richtern setzt eine reife Demokratie und engagierte Gesellschaft voraus, in der Bürger bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und an der Rechtsprechung mitzuwirken. Gelingt dies, werden extremistische Kräfte automatisch an den Rand gedrängt.
Der Autor ist Richter beim Familiengericht in Berlin. Der Text stellt ausschließlich seine persönliche Meinung dar.