Drei Anhänger der BDS-Boykottbewegung gegen Israel klagten vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen eine Resolution des Bundestags vom 17. Mai 2019. Der Bundestag, die Versammlung der gewählten Volksvertreter, hat mit überwältigender Mehrheit klar geäußert, was seiner Meinung nach hinter dem exklusiv gegen Israel gerichteten Aufruf der »Menschenrechtler« zur wirtschaftlichen, sportlichen und kulturellen Ausgrenzung des jüdischen Staates steht: Antisemitismus.
Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten die gegen ihre eigene Sanktionierung offenbar doch sehr empfindlichen Boykotteure Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz eine weitere.
bundesverwaltungsgericht Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung, wenn auch aus rein formellen Gründen, verworfen und verwies auf die für behauptete Grundrechtsverletzungen zuständige Verfassungsgerichtsbarkeit. Es steht zu erwarten, dass die Kläger in die Revision vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen werden.
Wie der Bundestag über antisemitisch motivierten Hass gegen den jüdischen Staat denkt, hat seine Sache zu bleiben.
Bleibt es bei der Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, so wird der Weg vor das Bundesverfassungsgericht für die Israelhasser kein Spaziergang. Der Gang vor das falsche Gericht könnte zum bereits erfolgten Ablauf der einmonatigen Klagefrist führen. Zudem sind die Kläger selbst nicht von der Resolution betroffen. Die BDS-Bewegung ist ein loser Zusammenschluss von Individuen mit einer gemeinsamen Agenda: die Beseitigung, nicht etwa die lediglich vorgeschobene »Kritisierung« ihres Hassobjektes Israel.
Spiegelbild Zudem ist es unwahrscheinlich, dass es Individualklägern ermöglicht wird, Meinungsäußerungen der gewählten Volksvertreter zu zensieren. Hierbei handelt es sich um die Kernkompetenz der Volksvertreter.
Den Israelboykotteuren sei ihre Meinung erlaubt. Wie jedoch der Bundestag als Spiegelbild der Bevölkerung über antisemitisch motivierten Hass gegen den jüdischen Staat denkt, hat seine Sache zu bleiben.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.