Heute Morgen hat Raphael Gross seinen Abschlussbericht zur Bührle-Forschung vor unzähligen Medienvertretern präsentiert. Gross war im März 2023 von Stadt und Kanton Zürich und von der Zürcher Kunstgesellschaft mit einer unabhängigen Überprüfung der bisherigen Provenienzforschung zur Sammlung Emil Bührle beauftragt worden.
Gross und sein Forschungsteam kommen nun zum Schluss, dass die von der Bührle Stiftung vorgenommene Provenienzforschung zur Dauerleihgabe den vom Kunsthaus Zürich geforderten Standards nicht genüge. Daraus ergibt sich ein großer Bedarf an weiterer Provenienzforschung. Wir vom SIG sehen uns in unserer langjährigen Forderung nach Transparenz und Aufarbeitung der Sammlungsgeschichte Bührles, insbesondere der Klärung von Werken in jüdischem Vorbesitz, bestätigt.
Der Bericht benennt die Herkunft von Emil Bührles Vermögen, das zu einem Großteil aus Waffenverkäufen an NS-Deutschland stammte. Bührle hat darüber hinaus sowohl von Zwangsarbeit in NS-Konzentrationslagern als auch von Zwangsarbeit in Schweizer Einrichtungen profitiert. Das ist wichtig, da die moralische Frage, wie heute mit dieser Sammlung vor allem in der Schweiz umzugehen ist, in den Fokus rückt.
Ohne die nationalsozialistische Verfolgung wäre die Sammlung Bührle so nie zustande gekommen, sagt Raphael Gross. Die Sammlung Bührle ist somit aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte sowohl Teil der Schweizer als auch der jüdischen Geschichte.
Aufgrund der Resultate der Untersuchung sollte, wie es die drei Empfehlungen formulieren, nun weitere Provenienzforschung unternommen werden. Nun sind die Empfehlungen aus Sicht des SIG rasch und vollumfänglich umzusetzen.
Erstens muss sich die Bührle Sammlung, wie es Gross in seinem Bericht vorschlägt, auf die Aufklärung von jüdischem Vorbesitz und NS-verfolgungsbedingten Entzug der Werke fokussieren. Zweitens empfiehlt der Bericht, das Kunsthaus Zürich solle ein Fachgremium einsetzen. Dazu muss ein Prüfschema für NS-verfolgungsbedingten Entzug entwickelt werden, das sowohl für die eigene Sammlung als auch für die Dauerleihgaben angewendet werden kann.
Drittens sollte sich das Kunsthaus Zürich nun, wie es Gross Bericht vorschlägt, um eine ernsthafte und vertiefte Auseinandersetzung mit dem Namen »Sammlung Emil Bührle« bemühen. Es stellt sich nun nicht nur für die Autoren des Berichts die grundsätzliche Frage, ob vor dem Hintergrund der jüngsten Resultate das Kunsthaus diese Erkenntnisse mit seiner moralisch-ethischen Haltung in Übereinstimmung bringen kann.
Wir sind überzeugt: Das Kunsthaus Zürich wird sich früher oder später mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Denn es zeigt sich einmal mehr, dass der Umgang der Schweiz mit der NS-Zeit und die Übernahme von Verantwortung noch immer hochaktuell sind.
Der Autor ist Generalsekretär des Schweizerisch Israelitischen Gemeindebundes.