Kultur leistet seit jeher einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Gestaltung einer liberalen, demokratischen Gesellschaft. Diesen Gedanken gilt es gerade in Zeiten von wachsendem Populismus und Antisemitismus zu stützen.
Antisemitische Haltungen in der Kultur sind nicht erst seit dem Documenta-Skandal ein Thema in der deutschen Kulturdebatte. Kunst ist frei und die künstlerischen Freiheiten in Deutschland sind für viele Künstlerinnen und Künstler ein Privileg, das sie so kaum an anderen Orten der Welt vorfinden.
Kunst, die aus öffentlichen Geldern finanziert wird, muss nicht die Regierung loben, soll nicht unkritisch sein. Aber sie muss sich an den Wertekonsens halten, dem wir uns als Gesellschaft verpflichtet haben. Darum haben wir in Schleswig-Holstein unsere Kulturförderrichtlinie an diesem Punkt bereits im Sommer vergangenen Jahres präzisiert.
Die Anerkennung der IHRA-Definition und auf ihr klares Bekenntnis gegen Antisemitismus sind seitdem unabdingbare Voraussetzungen für eine Projektförderung. Wer in Schleswig-Holstein Fördermittel für kulturelle Aktivitäten beantragt, der muss versichern, sich gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung sowie gegen jede Form von Antisemitismus zu stellen.
Wenn jetzt von manchen Kreisen behauptet wird, solche Regelungen widersprächen der Kunstfreiheit, dann ist es ein durchsichtiger Versuch, auch weiterhin mit öffentlichen Geldern den Staat Israel zu delegitimieren. Eine demokratische Kulturförderung muss sich dem entgegenstellen.
Wir machen das in Schleswig-Holstein unterstützt von allen Landtagsfraktionen. In unserer Arbeit stützen wir uns auf die IHRA-Definition, die auch von der Bundesregierung und dem Bundestag als maßgeblich anerkannt wird. Ich kann nur hoffen, dass sich zukünftig mehr Kulturministerinnen und –minister dazu entschließen, dies in ihren Kabinetten zu beschließen.
Die Autorin ist Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein und CDU-Politikerin.