Carsten Ovens

IHRA-Definition sollte verbindlich sein

Empfänger öffentlicher Mittel sollten sich künftig zur Antisemitismusdefinition bekennen

von Carsten Ovens  07.01.2021 08:45 Uhr

Carsten Ovens Foto: Tobias Koch

Empfänger öffentlicher Mittel sollten sich künftig zur Antisemitismusdefinition bekennen

von Carsten Ovens  07.01.2021 08:45 Uhr

Mit seinem Beschluss zur BDS-Bewegung vom Mai 2019 habe der Deutsche Bundestag die Meinungsfreiheit beschnitten, meint die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit«, die in Deutschland gar die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft gefährdet sieht.

Dabei werden Tatsachen verdreht. Der Bundestag entschied, keine Organisationen mit Mitteln des Bundes zu unterstützen, die das Existenzrecht Israels leugnen oder einen Boykott Israels anstreben.

meinungsfreiheit Dies tut BDS – die Boykott-Bewegung stört weltweit Auftritte jüdischer Künstler und ruft dazu auf, keine Produkte jüdischer Israelis zu kaufen. Mitnichten aber spricht der Bundestag mit seinem Beschluss einen Generalverdacht aus oder schränkt die Meinungsfreiheit ein.

Natürlich ist es auch in Deutschland weiterhin möglich, die israelische Politik zu kritisieren. Es gibt allerdings kein Grundrecht darauf, den Staat Israel zu delegitimieren, sein Existenzrecht zu bestreiten oder Ablehnung, Angst und Hass gegenüber Juden zu schüren. Vor allem aber gibt es kein Recht darauf, dies auch noch durch den deutschen Staat fördern zu lassen. Die Debatte, die auch in diesem Jahr weitergeht, zeigt, dass der Beschluss des vergangenen Jahres nur ein erster Schritt sein kann.

Eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses würde hier Klarheit schaffen.

Um zu vermeiden, dass Antisemitismus mit deutschen Steuergeldern finanziert wird, sollten sich Empfänger öffentlicher Mittel künftig zur Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) bekennen. Die IHRA hat 34 Mitgliedsländer und prägt die international maßgebliche Antisemitismus-Definition. Bundestag und Bundesregierung haben sich diese 2017 zu eigen gemacht. Die Anwendung liegt jedoch in der Eigenverantwortung der politischen Ressorts.

DIFFERENZIERUNG Eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses würde hier Klarheit schaffen. Denn die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« stiftet vor allem Verwirrung: Erneut hantieren Kritiker von Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung mit dem Vorwurf einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Wer jedoch genau hinsieht, stellt fest, dass die Realität eine andere ist. Umso wichtiger ist eine Differenzierung der Debatte und eine Ergänzung der politischen Beschlüsse um eine IHRA-Klausel.

Der Autor ist Direktor des European Leadership Network (ELNET) in Berlin.

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