Vergangenen Freitag veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) seine wenig überraschende, rechtlich nicht bindende Rechtsauffassung zu den »besetzten palästinensischen Gebieten«.
Mit einer Ausnahme: Während bislang die Präsenz israelischer »Siedler« als rechtswidrig eingestuft wurde, erweitert das durch einen von der libanesischen Regierung entsandten Vorsitzenden geleitete Gericht nunmehr die Illegalität selbst auf die Präsenz der IDF schlechthin.
Eine vollkommen abwegige und realitätsfremde Aussage, welche die historisch-völkerrechtlichen Ursachen der israelischen Präsenz einfach ausblendet, nämlich den 1967 gegen den jüdischen Staat auch vom Vorokkupanten der Westbank, Jordanien, geführten Vernichtungskrieg.
Es dauerte keine 24 Stunden, bis sich EU-Außenbeauftragter Borell zustimmend zu dieser Einschätzung äußerte, welche vermeintlich »weitgehend mit den Positionen der EU« übereinstimme. Eine einseitige Räumung des Westjordanlandes oder gar des 1967 eroberten Ostteils Jerusalems der bis 1949 nie zuvor geteilten Stadt war hingegen tatsächlich nie einheitliche Position der EU und würde zudem den Vereinbarungen Israels mit der PLO, den Osloer Verträgen I und II zuwiderlaufen.
Der IGH, der rechtliche Arm der insgesamt israelfeindlichen UN, deren Generalsekretär die Beachtung des »Kontextes« zu den Massakern der Palästinenser vom 7. Oktober anmahnte, setzt damit konsequent die antiisraelische Voreingenommenheit der angeblichen Friedensorganisation nachhaltig fort. Der IGH, dessen Richter sich überwiegend von der durch die UN-Generalversammlung und ihren Mitgliedsstaaten entsandten Richtern zusammensetzt, spiegelt evident den dort vorherrschenden Israelhass wider.
Das Gutachten des Gerichts hat dem lediglich mit einer Verhandlungslösung möglichen Frieden keinen Gefallen getan. Es dient ausschließlich den Palästinensern bei ihrem Streben nach weiteren Sanktionen gegen Israel.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.