Der größte kulturelle Raubzug der Weltgeschichte war ein effizientes System. Innerhalb von zwölf Jahren raubten die Nazis und ihre Verbündeten der jüdischen Bevölkerung Europas gezielt ihre Kulturgüter: Gemälde, Skulpturen und Bücher, aber auch Kunsthandwerk, liturgische Objekte und Musikinstrumente.
Die Restitution dieser Kulturgüter allerdings folgt heute keinem effizienten System. Fast 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs diskutieren wir immer noch darüber, wie NS-Raubkunst, die sich heute in öffentlicher und privater Hand befindet, restituiert werden kann.
Die Ampelregierung versprach im Koalitionsvertrag, Verbesserungen vorzunehmen. Dazu gehörte unter anderem die »Stärkung der Beratenden Kommission« und ein einseitiges Recht auf Anrufung dieser Kommission für die Nachfahren der Opfer. Die Familien, die von den Nazis beraubt wurden, sollten nicht länger als Bittsteller um Rückgabe betteln müssen, wie Claudia Roth es formulierte, die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM).
Jetzt aber mündet die angekündigte Stärkung der Beratenden Kommission in deren Auflösung. Dadurch wird die bisher ohnehin nur symbolische Einbeziehung der Opferseite, repräsentiert durch die zwei jüdischen Vertreter in der Kommission, abgeschafft. An die Stelle der Beratenden Kommission soll bis Ende des Jahres eine nicht näher definierte »Schiedsgerichtsbarkeit« treten. Und ein vom BKM beauftragtes Gutachten schwächt die Opferseite nach unserer Einschätzung noch weiter.
Die Claims Conference ist sehr besorgt. Fast 80 Jahre nach der Befreiung von den Nazis dürfen die Nachfahren der Opfer in ihrem Kampf um Restitution nicht noch weiter degradiert werden. Denn Opferfamilien, die heute ein Restitutionsbegehren anmelden, begeben sich auf eine Odyssee: Sie müssen die Provenienz-Recherche und den rechtlichen Beistand vorfinanzieren ohne den Anspruch zu haben gehört zu werden. Sie müssen in einem aufwendigen Ausschlussverfahren die «Objektidentität« belegen.
Außerdem müssen sie die Bösgläubigkeit derer nachweisen, die diese Objekte erworben haben. Zudem ziehen sich die Verfahren über Jahrzehnte hin und den Opferfamilien werden Informationen vorenthalten, wie etwa im Ringen um die Restitution von Picassos Gemälde Madame Soler, das im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist.
All dies erklärt die hohe Zahl von allein 70.000 Verdachtsfällen, die wir derzeit in der Lost Art-Datenbank sehen. Um die Nachfahren der Opfer endlich aus ihrer Bittsteller-Position zu befreien, brauchen wir transparente und berechenbare Verfahren.
Voraussetzung dafür ist ein Restitutionsgesetz. Nur auf der Grundlage eines rechtlich verbindlichen Regelwerks kann die Bundesregierung das Vertrauen der Opferfamilien gewinnen und glaubwürdig vertreten, dass sie das seit fast 80 Jahren de facto weiter geltende NS-Unrecht tatsächlich beenden will.
In der Diskussion um die Restitution von NS-Raubgut vermisse ich schmerzlich die moralische Klarheit und politische Durchsetzungskraft, die Konrad Adenauer 1952 trotz aller Widerstände zur Unterzeichnung der »Luxemburger Abkommen« motiviert haben.
Der Autor ist Europa-Repräsentant der Jewish Claims Conference.