Im vergangenen Juli entschied das Zürcher Stadtparlament, schnellstmöglich einen substanziellen Beitrag oder eine Spende »zugunsten von Gaza« zu tätigen. Ein entsprechender Vorstoß wurde damals mit 58 Ja zu 47 Nein-Stimmen an den Stadtrat überwiesen, mit fünf Enthaltungen.
Begründet wurde dieser Entscheid unter anderem auch damit, dass der Schweizer Bundesstaat seinen bisherigen Beitrag von 20 Millionen Franken an die UNRWA nicht ausbezahlt und eine Kürzung des Beitrages um die Hälfte beschlossen hatte.
Bereits im Sommer hagelte es Kritik an diesem Entscheid des Lokalparlaments. Nicht nur Politiker aus dem rechten politischen Spektrum monierten, dass mit Steuergeldern aus Zürich die Terroraktivitäten der Hamas alimentiert würden.
Gerade jetzt
Die liberale Partei FDP reichte noch während den Sommerferien eine Beschwerde ein, da sie überzeugt war, dass das lokale Parlament mit diesem Entscheid seine Kompetenzen überschritten und gegen die Verfassung des Bundesstaates verstoßen hatte.
Nun hat die Beschwerdeinstanz entschieden. Der Entscheid ist noch nicht bekannt. Doch noch bevor die FDP als Beschwerdeführerin darüber in Kenntnis gesetzt wurde, traf die Zürcher Exekutive bereits den Beschluss, die Gelder seien auszubezahlen. 380.000 Schweizer Franken sollen an die UNRWA gehen. Weitere 200.000 Franken gehen an zwei andere Hilfswerke, die sich im Gazastreifen engagieren.
In Zürich reiben sich nun alle die Augen. Weder war die städtische Exekutive gezwungen, den Entscheid rasch und gerade jetzt zu fällen, noch ist klar, wieso sie diesen vor Bekanntgabe des Urteils über die Verfassungsmäßigkeit des Entscheids und vor dem definitiven Beschluss der kleinen Kammer des Bundesparlaments treffen musste.
Geopferte Glaubwürdigkeit
Auch hätte die städtische Exekutive problemlos den ganzen Betrag an andere Hilfswerke spenden können, um so dem Willen des Parlaments Rechnung zu tragen. Stattdessen entschied sich die Zürcher Regierung für einen fragwürdigen und hoch umstrittenen Schritt, der auch den eigenen städtischen Regularien widerspricht.
Dort heißt es nämlich, Nothilfe dürfe nur an Organisationen ausbezahlt werden, welche »unparteiisch, unabhängig und neutral« sind. Wer würde das heute noch von der UNRWA behaupten?
Offensichtlich schert sich die Zürcher Regierung weder um die Schweizer Bundesverfassung noch um die Entscheidungskompetenz ihrer Kontrollbehörde, und auch ihre eigenen Regeln zählen nicht mehr, wenn es um Gaza geht.
Offenbar war der Drang, die UNRWA um jeden Preis zu unterstützen oder der Druck aus der politischen Linken so groß, dass die Zürcher Regierung alle rechtlichen und politischen Prinzipien opferte - und ihre eigene Glaubwürdigkeit noch gleich dazu.