Südafrikas Behauptung, Israel verübe im Gazastreifen einen Völkermord, sollte vom Internationalen Gerichtshof (IGH) zurückgewiesen werden. Denn nach der UN-Völkermordkonvention von 1948 setzt die Feststellung eines Genozids die Absicht voraus, »eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten«.
Mit anderen Worten: Die Vernichtung einer solchen Gruppe – in diesem Fall die Palästinenser im Gazastreifen – müsste das eigentliche Ziel des israelischen Vorgehens sein. Das ist eindeutig nicht der Fall.
Die verantwortlichen politischen und militärischen Führer Israels stellen weder die Präsenz der Palästinenser in Gaza infrage, noch verweigern sie humanitäre Hilfslieferungen an die Zivilbevölkerung in der Küstenenklave. Bestimmte Aussagen der ultranationalistischen, rechtsextremen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich zum Gegenteil sind zwar problematisch.
Aber sie repräsentieren nicht die Position der israelischen Regierung. In der Rechtssache Bosnien-Herzegowina vs. Serbien stellte der IGH 2007 fest, dass ein bestimmtes »Verhaltensmuster« nur dann als Beweis für einen Genozid gelten kann, wenn ihm »Absicht« zugrunde liegt. Israels Absicht in Gaza besteht jedoch darin, die Terrororganisation Hamas daran zu hindern, ihrerseits völkermörderische Absichten gegen die israelische Zivilbevölkerung zu verwirklichen.
Der Antrag Südafrikas ist auch deshalb wenig aussichtsreich, weil er den Auslöser – die brutale Ermordung von mehr als 1200 Israelis, die Vergewaltigungen von jüdischen Frauen und die Verschleppung von mehr als 200 Geiseln in den Gazastreifen am 7. Oktober – nicht als das benennt, was er ist; nämlich Teil des Plans der Hamas, den Staat Israel zu zerstören und durch ein islamistisches Kalifat zu ersetzen.
Bereits die Gründungscharta der Hamas von 1988 fordert die Beseitigung aller »kriegslüsternen Juden« aus dem Gebiet zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan. Das entspricht übrigens exakt der juristischen Definition von Völkermord.
Der Autor ist Adjunct Professor an der Cornell Law School in den USA.