Fünf renommierte Völkerrechtler, darunter einen Italiener und einen Briten, hatte das Auswärtige Amt diese Woche nach Den Haag gebeten, um im Namen Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) die Klage Nicaraguas gegen die Bundesrepublik zu zerpflücken.
Es war eine Aufgabe, die sie sehr effizient erledigten. Am Ende ihres Vortrags blieb von den Vorwürfen der Klägerin nicht viel übrig. »Böswillig« und »unzutreffend« sei die Unterstellung Nicaraguas, Deutschland leiste Beihilfe zu einem angeblichen Völkermord Israels an den Palästinensern in Gaza, argumentierten die von Deutschland beauftragten Vertreter vor den 16 Richtern. Zwar sei die Lage im Gazastreifen »katastrophal«, man tue aber alles, um den Menschen humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, betonten sie.
Dass ausgerechnet das Regime des Präsidenten Daniel Ortega, das selbst wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und undemokratischer Machenschaften am Pranger steht, das höchste UN-Gericht angerufen hatte, um Deutschland wegen seiner Unterstützung Israels nach dem 7. Oktober anzuprangern, zeigt, welche Schlagseite die Vereinten Nationen haben.
Die Vertreter Nicaraguas bezeichneten die Massaker der Hamas vom 7. Oktober sogar als einen Angriff auf »Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten«. Dabei liegen – das dürfte auch in Managua bekannt sein – die Kibbuzim Beeri, Kfar Aza und Nir Oz auf international anerkanntem israelischem Territorium.
Es war wichtig, dass Deutschland vor dem IGH klar Stellung bezog gegen solche Propaganda, die im Gewand des Völkerrechts daherkommt, und dass Berlin dabei nicht nur mit formaljuristischen, sondern mit inhaltlichen Argumenten aufwartete. Da der IGH bislang nicht über die Frage geurteilt hat, ob Israel tatsächlich gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstößt und der jüdische Staat in dem Verfahren gegen Deutschland gar nicht Verfahrenspartei ist, dürfte die Klage Nicaraguas wenig Aussicht auf Erfolg haben. Aber sicher sein sollte sich niemand. Schon gar nicht bei den Vereinten Nationen.