Was, bitte, kann noch schlimmer sein als die Erkenntnis, die jetzt bei Charlotte Knobloch, der Präsidentin der IKG München, einsickern muss: dass sie nämlich jahrelang von einem Polizei-Leibwächter beschützt wurde, der es insgeheim witzig fand, in Chats zu schreiben, als Fahrziel sei ihm Dachau lieber als Auschwitz, weil man da »früher heimkomme«? Sein Chatpartner, so ist jetzt herausgekommen, erwiderte: »Aber nicht der, der den Ofen sauber machen muss.« Witze unter Bodyguards.
Diesem Menschen war Charlotte Knoblochs Leben anvertraut. Dieser Mensch, der in Chats offenbar mit »HH« für »Heil Hitler« grüßte und über Frau Knobloch auch noch schrieb: »Ich scheiß’ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«, genoss ihr Vertrauen.
erkenntnis Was also ist noch schlimmer als das? Antwort: Noch schlimmer ist die Erkenntnis, dass dem Rechtsstaat dies letztlich egal ist. In München hat das Verwaltungsgericht gerade mit den Achseln gezuckt. Es hat in Richtung von Frau Knobloch mitgeteilt: Jo, mei.
Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Personenschützer von Charlotte Knobloch aus dem Dienst zu entfernen.
Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Personenschützer aus dem Dienst zu entfernen. Man hört es, nur, man fasst es nicht: Die Richterin hat es dabei belassen, ihn zu degradieren. Was für ein furchtbares Signal an Juden, die darauf angewiesen sind, der Institution Polizei zu vertrauen. Was für ein verqueres Signal auch an andere Polizisten. So wie in Sachsen-Anhalt, wo gerade 18 Polizeischülerinnen und Polizeischüler aufgeflogen sind. Mit einem Chat voll antisemitischen Drecks.
polizeiführung Die Polizeiführung hat inzwischen verstanden, wie katastrophal das ist. Sie hat in München wie auch in Sachsen-Anhalt rasch gesagt: Wer sich so verhält, der gehört nicht zu uns, der fliegt. Es ist eher die Justiz, die hier und da sehr zaudert.
Das Vertrauen jüdischer Menschen in staatliche Institutionen ist ohnehin schon brüchig. Wegen solcher Ignoranz wird es brüchiger. Das ist vielleicht die schlimmste Erkenntnis aus den aktuellen Fällen.
Der Autor ist Jurist und Redakteur der »Süddeutschen Zeitung«.