Vieles, das technisch machbar ist, begeistert uns. Doch oft erkennen wir zu spät die Tragweite mancher »Errungenschaft«. Das ist auch in der Debatte, ob Krankenkassen Schwangeren den Bluttest auf Down-Syndrom als Regelleistung zahlen sollen, so.
Neue Testverfahren der Pränataldiagnostik erlauben es, allein durch die Blutentnahme bei der Schwangeren das Erbgut des ungeborenen Kindes zu untersuchen. Ohne Risiko kann man jetzt genetische Abweichungen des ungeborenen Kindes erkennen.
Früherkennung ist sinnvoll, wenn sie hilft, sich früh auf indizierte Behandlungen vorzubereiten.
norm Das Down-Syndrom ist aber keine Krankheit, sondern eine genetische Normabweichung. Der Pränataltest bereitet keine Therapie vor. Für Kritiker dient er bloß dem Optimierungszwang und der Fahndung nach normabweichendem Leben. Eltern von Kindern mit Down-Syndrom müssen nicht selten hören: »So etwas müsste es heute nicht mehr geben.« Ist der Test also Teil der subtilen Eugenik einer Gesellschaft, die makellose Kinder wünscht und Menschen mit Down-Syndrom »lebensunwert« nennt?
Obwohl das Judentum auch ein Leben mit Einschränkungen als Leihgabe des Schöpfers versteht, schließt die gängige Auslegung der Halacha den Schwangerschaftsabbruch wegen der Diagnose eines Down-Syndroms im Einzelfall nicht aus. Auch ohne dass das Leben der Mutter in Gefahr ist, kommen die halachischen Autoritäten recht großzügig zu Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch.
tötung Rabbiner Eliezer Waldenberg beschrieb schon in den 70er-Jahren das Dilemma, in das die Pränataldiagnostik werdende Eltern stürzt. Sie werden mit der Entscheidung über Leben oder Tod meist alleingelassen. Auch wenn das ungeborene Kind in der frühen Schwangerschaft halachisch noch nicht als beseelt gilt, bauen Paare doch eine Beziehung zu ihm auf, sie erleben es als eine individuelle Person – und den Abbruch als Tötung.
Wer hilft ihnen bei der Entscheidung, ob sie ihr Kind bekommen wollen? Und wer hilft ihnen, wenn sie sich vor einer behindertenfeindlichen Gesellschaft dafür rechtfertigen müssen, dass sie sich für das Leben entschieden haben?
Der Autor ist Vorsitzender des klinischen Ethikkomitees am Klinikum Bielefeld.