Menschen, die sich für lau etwas abschauen möchten, sind gar nicht so selten. Gemeint sind Nutznießer, die sich wichtige Informationen einholen, um daraus Gewinn zu ziehen. Anwälte verlangen deshalb für ihr Fachwissen ein Honorar, unabhängig davon, ob eine oder mehrere Beratungsstunden benötigt werden.
Auch andere Branchen gehen langsam dazu über, Honorar zu fordern. Oft wird nämlich eine Beratung gewünscht, das Produkt aber beim billigen Onlinehändler gekauft. Mit einer Gebühr hat jetzt auch ein Braunschweiger Einzelhändler die Reißleine gezogen. Er hat ein Elektrofachgeschäft und möchte verhindern, dass Kunden sich kostenlos bei ihm informieren, um dann im Internet zu bestellen.
abwägung Kein leichtes Thema. Man muss abwägen, ob das Fachwissen des Händlers wirklich so kompliziert und schwierig zu verstehen ist, dass man die Beratung bezahlen sollte. Diese Frage muss sich aber jeder stellen, der sich Rat einholt und mit diesem etwas machen möchte: Will ich beraten werden oder mache ich mich selbst sachkundig?
Natürlich will der Verkäufer etwas verkaufen und berät seinen potenziellen Kunden zunächst kostenlos, auch auf das Risiko hin, dass er ihm gratis eine Beratung gewährt.
Aus der Sicht des Verkäufers ist so ein Beratungshonorar eine zweischneidige Sache: Natürlich will er etwas verkaufen und berät seinen potenziellen Kunden zunächst kostenlos, auch auf das Risiko hin, dass er ihm gratis eine Beratung gewährt. Das gehört zum Verkaufs- beziehungsweise zum Beratungsrisiko.
Doch muss auch hierbei gesehen werden, dass eine gute und fundierte Beratung ihren Wert hat. Aus dem Talmud (Schabbat 129a) wissen wir, dass jede Art von List gegenüber einem Verkäufer untersagt ist – außer, es ist eine Notsituation. So gilt also für einen Elektrofachmarkt und auch für anderes Fachwissen, dass, wenn wir etwas uns Wertvolles erwerben wollen, es richtig ist, Fachleute zu konsultieren und das auch zu bezahlen.
Der Autor ist Gemeinderabbiner in Berlin.