Airbnb will sämtliche Angebote für temporäre Privatunterkünfte in jüdischen Siedlungen im Westjordanland von seiner Seite entfernen, »weil sie ein Kernpunkt des Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern sind«, wie es in einer Stellungnahme des Unternehmens heißt. 200 Anzeigen wurden bereits gelöscht. Während die internationale Boykottbewegung (BDS) diesen Schritt feiert, werfen andere dem Unternehmen Antisemitismus vor. Unsinn, behaupten Dritte, Airbnb könne gar nicht antisemitisch sein, schließlich verbiete die Plattform in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihren Kunden und Teilnehmern jegliche Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Alle drei schießen am Ziel vorbei.
STANDARDS Legt man die Antisemitismusdefinition der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) zugrunde, ist die Entscheidung von Airbnb klar antisemitisch. Eines der Kriterien sind Doppelstandards: Israel wird für Dinge bestraft, die in anderen Ländern keine Konsequenzen nach sich ziehen. So dürfen auf Airbnb Unterkünfte in anderen völkerrechtlich umstrittenen Gebieten, etwa in Nordzypern, der Westsahara oder der Krim, weiterhin angeboten werden. Man muss jedoch nicht annehmen, dass die Verantwortlichen bei Airbnb von persönlicher Abneigung gegen Israel oder Juden angetrieben sind. Als profitorientiertes Unternehmen reagiert Airbnb auf den Markt. Und ein großer Teil der Zielgruppe ist offenbar »israelkritisch« eingestellt oder sympathisiert mit der BDS-Bewegung. Gute Kunden will man nicht verlieren.
Ein großer Teil der Zielgruppe ist
offenbar »israelkritisch« eingestellt.
Gute Kunden will man nicht verlieren.
Ähnliches gilt, wenn internationale Popstars ihre Auftritte in Israel absagen. Von eindeutigen Fällen wie Roger Waters und Konsorten abgesehen, die aus ihrem Hass auf Israel kein Hehl machen, möchten viele Künstler (beziehungsweise deren Management) wohl vor allem die Kontroverse vermeiden und nicht zum Objekt eines Shitstorms werden. Dass es einen solchen geben würde, ist der eigentliche Skandal. Die Frage, ob dieses Unternehmen oder jener Popstar antisemitisch sei, geht somit am eigentlichen Problem vorbei. Sie reagieren auf antisemitischen Druck. Und da dies anscheinend funktioniert, kann es nicht schaden, Gegendruck auszuüben – und die Dienste eines Unternehmens so lange nicht in Anspruch zu nehmen, bis es seine diskriminierende Maßnahme zurücknimmt.
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