Das Kunsthaus Zürich erhielt 2021 aus der Sammlung Bührle 205 Dauerleihgaben und präsentiert 170 davon in einem Erweiterungsbau. Die Sammlung ist jedoch umstritten. So erwirtschaftete der Rüstungsindustrielle Emil G. Bührle sein Vermögen maßgeblich aus Waffengeschäften mit Nazideutschland. Zudem profitierte er von einem Kunstmarkt mit vielen Werken jüdischer Sammler, die während der NS-Zeit enteignet wurden oder verfolgungsbedingt verkaufen mussten. Die von der Stiftung Sammlung E. G. Bührle selbst vorgelegte Studie zur Provenienz ihrer Werke ist laut Experten lückenhaft. Sie wurde nun von dem Historiker Raphael Gross überprüft.
Herr Gross, Sie haben im Mai 2023 das Mandat erhalten, sich mit der Kunstsammlung Bührle auseinanderzusetzen. Wie genau lautete der Auftrag, und wer hat ihn erteilt?
Auftraggeber sind Stadt und Kanton Zürich sowie die Zürcher Kunstgesellschaft, die der Empfehlung eines breit zusammengesetzten Gremiums, dem sogenannten Runden Tisch, gefolgt sind. Es geht bei diesem Mandat nicht um die gesamten von Emil Bührle zwischen 1936 und 1956 erworbenen Werke, sondern um eine Sichtung der 205 Werke, die als Dauerleihgabe ans Kunsthaus Zürich kamen. Es geht auch nicht um die Werke selbst, sondern um die Forschung, die von der Bührle-Stiftung in den vergangenen 20 Jahren hierzu gemacht wurde. Dabei steht die Frage nach der Herkunft der Bilder im Zentrum. Ist diese von der Bührle-Stiftung ausreichend erforscht worden? Wurden dabei die richtigen Kriterien angewandt? Eine zweite Aufgabe bestand darin, für einzelne Gemälde eine exemplarische Tiefenerschließung, das heißt eigene Forschungen über ihre Provenienz, zu machen. Und drittens sollten Empfehlungen an die Zürcher Kunstgesellschaft abgegeben werden.
Wie sind Sie dabei vorgegangen?
Als Erstes habe ich ein Team zusammengestellt. Es war mir wichtig, das selbst zu tun, damit ein zentraler Aspekt des Auftrags erfüllt wird: Unabhängigkeit. Als Leiterin der Provenienzforschung habe ich Irena Strelow beauftragt, eine erfolgreiche, auch methodisch sehr versierte Forscherin. Sie hat dann ihrerseits weitere internationale Kollegen ins Team geholt. Dazu gehörten außerdem die Juristin Julia Albrecht, der Kunsthistoriker Wolfgang Brauneis, der Historiker Jonathan Haag und die Kulturwissenschaftlerin Brigitte Sion. Des Weiteren haben uns zwei Kanzleien in Form eines Sounding Boards unterstützt und pro bono zu Rechts- und Sachthemen beraten. Der Philosoph Werner Konitzer hat uns in Fragen der ethischen Bewertung beraten. Wir haben als Team in diesem Jahr alles dafür getan, damit unsere Ergebnisse nicht parteiisch oder polemisch, sondern wirklich rein sachlich, wissenschaftlich und an Fakten orientiert sind.
Können Sie an einem Beispiel erzählen, wie eine vertiefende Überprüfung der Provenienz ausgesehen hat?
Ich kann das am Gemälde »Kopf einer Bäuerin« von Van Gogh erläutern. Als Erstes haben wir überprüft, was in der öffentlich zugänglichen Datenbank der Bührle-Stiftung steht. Dort findet sich die Information, dass das Bild von einem Gustav Schweitzer 1932 bei einer Auktion in Berlin verkauft wurde. Wir haben anhand unterschiedlicher Quellen herausfinden können, dass das Bild bei dieser Auktion zwar angeboten, aber letztendlich nicht verkauft wurde. Drei Monate vor Hitlers Machtantritt ging das Werk an Schweitzer zurück. In der Bührle-Datenbank findet sich nichts zu diesem Sammler, dessen jüdische Familienbiografie wir rekonstruiert haben. In der Bührle-Dokumentation heißt es weiter, dass das Bild von einer »Private Collection« in Frankreich an eine Züricher Galerie ging und von dieser im April 1941 an Bührle verkauft wurde. Über die »Private Collection« findet sich keine nähere Erläuterung. Sie könnte Gustav Schweitzer selbst gehört haben, denn er ist nach Frankreich geflohen und hat hier eventuell vom Verkauf seiner Bilder gelebt. Sein in Berlin zurückbleibendes Hab und Gut wurde 1939 von der Gestapo konfisziert; deren akribisch geführte Listen verzeichnen keine Gemälde. Während die Bührle-Stiftung das Bild als »problemlos« einordnet, haben wir zwar keine Beweise über dessen konkreten Weg, und wir können aus den bisher gemachten Recherchen keine Belege für Raubkunst ableiten. Aber es liegen Hinweise auf auffällige Begleitumstände vor. Danach wäre das Bild nach der vom Kunsthaus Zürich angewendeten Berner Ampel von 2021 mit gelb/rot zu bewerten.
Was bedeutet für Sie oder Ihr Team »NS-verfolgungsbedingter Entzug«?
Dieser Begriff ist in Deutschland geprägt worden und wird unterdessen zum Teil auch in der Schweiz genutzt. So findet er sich zum Beispiel im Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft. Inhaltlich geht es um die Washingtoner Konferenz von 1998 und deren Folgen. Thema der Konferenz war der Umgang mit Kulturgütern, die den europäischen Juden im Nationalsozialismus geraubt wurden. Entwickelt und von vielen Staaten unterzeichnet wurden damals elf Grundsätze zum Umgang mit NS-Raubkunst. Es geht dabei nicht um völkerrechtlich bindende Gesetze, sondern um die Absichtserklärung, für NS-geraubte Kulturgüter »faire und gerechte« Lösungen zu suchen. Es gab weitere Folgekonferenzen und erst in diesem Jahr schließlich die Präzisierung, wonach faire und gerechte Lösungen aus der Perspektive der Opfer zu beurteilen sind. Die Schweiz hat in dieser Diskussion eine besondere Rolle, da hier während der NS-Zeit aufgrund ihrer geografischen Lage und politischen Situation ein reger Handel mit geraubter Kunst und sogenanntem Fluchtgut stattfand. Dieser Begriff wurde von der »Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg« geprägt, um auf den erzwungenen Verkauf zu verweisen, der jüdischen Flüchtlingen das Überleben sicherte.
Was sind die wichtigsten Ergebnisse Ihrer Studie? Und entsteht daraus Handlungsbedarf seitens des Kunsthauses Zürich?
Das wichtigste Ergebnis ist, dass die vorliegende Forschung zur Bührle-Sammlung den Standards der Zürcher Kunstgesellschaft und auch den Mittelgebern nicht genügt. Wir haben viele neue jüdische Vorbesitzer der Kunstwerke gefunden und sehen auch daher die Notwendigkeit, weiter zu forschen. Zweitens halten wir es für wichtig, dass ein Gremium eingerichtet wird, welches entscheidet und auch ein Prüfschema für die Bewertung möglicher Raubkunstfälle entwickelt. In diesem Gremium sollten verschiedene Fachdisziplinen vertreten sein, aber auch Menschen mit verschiedenen historischen Gedächtnissen, die eine eigene Sensibilität mitbringen.
Soll sich der Name der Bührle-Sammlung ändern?
Wir haben keine Forderungen formuliert, beispielsweise nicht verlangt, dass dieses oder jenes Bild abgehängt wird. Wir haben auch nicht gesagt, dass der Name der Sammlung geändert werden muss. Wir haben nur angeregt, über ihn nachzudenken, vielleicht auch öffentlich zu diskutieren. Von den 205 Werken hat mehr als die Hälfte irgendwann Juden gehört. Wenn wir zudem den Entstehungszeitraum der Sammlung und die Herkunft des Geldes berücksichtigen, zeigt sich in ihr weit mehr – nämlich schweizerische und jüdisch-europäische Geschichte. Auch sollte man überlegen, ob der Name für die im Kunsthaus Zürich gezeigten Werke nicht die gesamte Bührle-Sammlung von 633 Werken nobilitiert.
Inwiefern wird Ihre Studie die Restitutionsdebatten in der Schweiz und vielleicht auch darüber hinaus beeinflussen? Wird sie vielleicht sogar Auswirkungen auf den Umgang mit kolonialem Raubgut haben?
Das Medienecho ist jetzt schon riesig und positiv. Insofern kann ich auch meinem Team nur sagen: Gratulation! Wir hoffen, dass unser Bericht aufgrund der genutzten Methoden und der personenzentrierten Forschung als Vorbild dienen kann. Auch unsere Auseinandersetzung mit der rechtlichen Situation zum Thema Raubkunst wird hoffentlich aufgegriffen werden. Ich bin insgesamt kein Freund der ganz großen historischen Vergleiche. Ich glaube, NS- und Kolonialzeit sind sehr verschiedene Unrechtskontexte, die unterschiedliche Lösungen erfordern und unterschiedlich verstanden werden müssen. Auch in Bezug auf NS-verfolgungsbedingten Entzug wird man nicht in jedem Land gleich reagieren können, denn überall gibt es andere Gesetzesgrundlagen und andere historische Hintergründe. Deutschland hat natürlich eine größere Verpflichtung, sich darum zu kümmern, als etwa Israel oder die Schweiz. Denn die Täter oder ihre Nachfahren sollen am Ende nicht auch die Erben sein.
Mit dem Historiker sprach Eva Lezzi.
Der Bericht des Gremiums ist vollständig abrufbar unter: www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/kultur_stadt_zuerich.html; weitere Informationen zur Sammlung Bührle am Kunsthaus Zürich unter: www.buehrle.ch/sammlung/