Die Bundesregierung streitet um eine neue zivilrechtliche Regelung zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Dies geht aus einem Bericht der Tageszeitung »Die Welt« hervor. Demnach wird der Vorschlag von Justizminister Heiko Maas (SPD) für ein neues Gesetz von den CDU-geführten Ministerien der Bundesregierung seit mehreren Monaten verhindert. Aus dem Justizministerium selbst heißt es, dass der Entwurf für die Neuregelung von NS-Raubkunst nach wie vor in den verschiedenen Ressorts abgestimmt werde.
Mit dem angestrebten neuen Gesetz will Maas die Rückgabe von Kulturgütern erleichtern, die die Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 zumeist jüdischen Besitzern gestohlen hatten. Laut Justizministerium verhindert die aktuelle Rechtslage in vielen Fällen, dass die ursprünglichen Eigentümer die Werke zurückerhalten.
Verjährung Vielfach sind die Fristen für die Rückgabe laut Rückerstattungsgesetz schon seit Langem verstrichen. Aus diesem Grund sei eine Korrektur des Gesetzes nach Ansicht von Justizminister Maas dringend notwendig.
Nach aktuell geltender Gesetzeslage ist es einem Besitzer von gestohlenen Kunstwerken nach 30 Jahren möglich, die Herausgabe zu verweigern – auch wenn er sie sich auf unredliche Weise angeeignet hat. Mit diesem viel kritisierten Passus sei das in der NS-Zeit geltende Unrecht auch in der Gegenwart wirksam, kritisiert etwa Ronald S. Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses.
»Die gestohlenen Werke sind die letzten Gefangenen des Zweiten Weltkriegs«, wird Lauder nicht müde zu betonen und fordert ein Ende der Verjährung. Eine entsprechende Initiative des Freistaats Bayern wurde 2014 vom Bundesrat gestoppt.