Am 9. Dezember 1965 erhielt Heinz Galinski, damals Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde West-Berlin, von einem Journalisten der Illustrierten Quick den Hinweis, »dass in der Deutschen Demokratischen Republik sich ein ehemaliger SS-Oberscharführer verborgen hält, der nachweislich 16 jüdische Bürger im Warschauer Ghetto umgebracht« habe. Der Informant lieferte die Adresse und zwei Fotos des Beschuldigten. Galinski leitete die Unterlagen an Heinz Schenk weiter, den Gemeindevorsitzenden im Ostteil der Stadt. Über das Staatssekretariat für Kirchenfragen landeten die Angaben in den Akten der Stasi. Dort schlummerten sie vier Monate lang – bis auch die bundesdeutsche Justiz auf den Mörder aus dem Warschauer Ghetto aufmerksam wurde.
Der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg forderte im April 1966 vom Generalstaatsanwalt in Ost-Berlin die Auslieferung von Josef Blösche aus dem thüringischen Urbach. Er sei »dringend verdächtig, in einer großen Zahl von Fällen eigenhändig, aus Willkür und ohne einen Befehl und eine Veranlassung jüdische Menschen im Warschauer Ghetto erschossen zu haben«. Bei ihren Ermittlungen gegen dessen ehemaligen Vorgesetzten, den Kommandeur der Sicherheitspolizei in Warschau, Ludwig Hahn, waren die Hamburger Ermittler auf Blösche gestoßen. Zahlreiche Überlebende des Warschauer Ghettos identifizierten ihn als Mörder.
verbrechen Das Schreiben alarmierte Mielkes Männer. Seit den 50er-Jahren geißelte die DDR die »braune Vergangenheit« der westdeutschen Justiz, die nun einen NS-Verbrecher in der DDR aufgespürt hatte. Die Ermittlungen der Stasi bestätigten den Verdacht: Bei dem Bergarbeiter Josef Blösche aus dem VEB Kaliwerk Volkenroda handelte es sich um einen NS-Verbrecher. Erich Mielke verfügte persönlich seine Festnahme.
Der 1912 im böhmischen Friedland geborene Blösche war bereits als Jugendlicher in deutschnationalen Verbänden aktiv. Nach der Besetzung des Sudetenlands trat er der NSDAP und SS bei. Seit 1940 arbeitete Blösche für den Kommandeur der Sicherheitspolizei in Warschau. Der Angehörige des »Judenreferats« galt als »Schrecken des Ghettos«. Von der Rikscha, mit der er sich durch die Straßen fahren ließ, schoss er wahllos auf Menschen. Für »seine Leistungen und seine stete Einsatzbereitschaft« bei der Zerstörung des Ghettos 1943 zeichnete ihn sein Vorgesetzter Dr. Hahn mit dem Kriegsverdienstkreuz II. Klasse aus.
verhaftung Als Blösche 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet, konnte er seine Vergangenheit verbergen. Ein Arbeitsunfall in einer Kohlegrube entstellte sein Gesicht. Nach der Entlassung ging Blösche 1947 nach Thüringen und passte sich den neuen Verhältnissen rasch an: Er heiratete, besuchte die Bergbauingenieurschule in Eisleben, war Mitglied der Sportgemeinschaft Urbach und des FDGB. Nach der Schicht im Kalibergwerk Volkenroda bewirtschaftete er eine kleine Parzelle Land.
Das stille Glück des Josef Blösche endete am 11. Januar 1967. Auf dem Weg zur Arbeit nahm die Stasi ihn fest. Bereits im ersten Verhör gab er zu, in Warschau Juden erschossen zu haben. Die Vernehmer legten Blösche Fotos aus dem Ghetto vor, darunter das bekannte Bild des kleinen Jungen mit den angstvoll erhobenen Händen. Auf die Rückseite schrieb Blösche: »Die auf der umstehenden Fotokopie abgebildete Person in SS-Uniform, mit der Maschinenpistole im Anschlag und mit einer Motorradbrille am Stahlhelm, bin ich. Das Bild zeigt mich als Angehörigen der Gestapo im Warschauer Ghetto, mit einer Gruppe von SS-Angehörigen bei einer Deportationsaktion.«
Verhör In den folgenden zwei Jahren wurde Blösche mehr als 150 Mal verhört. Dass ein NS-Verbrecher fast 20 Jahre unter seinem richtigen Namen in der DDR leben konnte, beunruhigte die Stasi. Mit einem Prozess gegen Blösche wollte sie propagandistisch in die Offensive gehen. Nach außen sollte die konsequente strafrechtliche Ahndung der NS-Verbrechen demonstriert und zugleich die »Verschleppungsmethoden der westdeutschen Justizorgane zur Rehabilitierung« von Blösches Vorgesetztem Dr. Hahn kritisiert werden. Der Zeitpunkt war günstig: In der Bundesrepublik lief zeitgleich eine Debatte um die abermalige Verjährung von Morden aus der NS-Zeit.
Urteil Am 21. April 1969, fast auf den Tag genau 26 Jahre nach Beginn des Warschauer Ghettoaufstands, eröffnete das Bezirksgericht Erfurt den Prozess gegen Blösche. Es war ein »Prozess vor erweiterter Öffentlichkeit«. Anwesend waren Vertreter der SED, verschiedener Massenorganisationen der DDR, Mitarbeiter des polnischen Geheimdienstes und Arbeitskollegen aus Volkenroda. Überlebende des Ghettos wurden als Zeugen geladen. Sie reisten aus der Bundesrepublik, West-Berlin und Polen an. Vertreter der Jüdischen Gemeinde Berlins, von der die Stasi den ersten Hinweis auf Blösche erhalten hatte, waren nicht geladen. Das Bezirksgericht Erfurt verurteilte Blösche am 30. April 1969 »wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zum Tode. Ihm wurden knapp 20 Exekutionen im Warschauer Ghetto zugeschrieben, bei denen er insgesamt mehrere tausend Juden erschossen hatte.
Erst nach dem Urteil reagierte die Stasi auf das »Ersuchen um richterliche Vernehmung« der Hamburger Staatsanwaltschaft. Eine Woche nach der Vernehmung für die bundesdeutschen Behörden wurde Blösche am 29. Juli 1969 in der Justizvollzugsanstalt Leipzig durch einen »unerwarteten Nahschuss« ins Genick hingerichtet. Als die Hamburger Justiz 1972 nach zwölfjährigen Ermittlungen Anklage gegen Ludwig Hahn erhob, teilte der Generalstaatsanwalt der DDR mit, dass der angeforderte Zeuge Blösche »nicht mehr zur Verfügung steht«. Bis zur Abschaffung der Todesstrafe 1987 informierte die bundesdeutsche Justiz die DDR-Behörden nicht mehr über mutmaßliche NS-Verbrecher in Ostdeutschland.