Das Tagebuch der Anne Frank ist nicht nur ein einzigartiges historisches Zeugnis aus den Jahren der Schoa, es ist auch – und hier beginnen die Probleme – ein Weltbestseller. Millionen Male wurde das Buch Het Achterhuis seit seiner Erstveröffentlichung 1947 verkauft. Kein Wunder also, dass es finanzielle Begehrlichkeiten weckt, wenn mit Beginn des Jahres 2016 das Copyright der im März 1945 in Bergen-Belsen gestorbenen Autorin verfallen wird. Und es hat einen bitteren – wenn auch urheberrechtlich nicht relevanten – Beigeschmack, wenn nun vielleicht Dritte indirekt vom frühen und gewaltsamen Tod der Verfasserin profitieren werden.
Die Publikationsgeschichte des Tagebuchs ist kompliziert, denn Anne Frank selbst hat zwei Fassungen ihrer Aufzeichnungen geschrieben, von denen nur die später entstandene für eine Veröffentlichung gedacht war. Anne Franks Vater Otto, der einzige Überlebende der Familie, erstellte aus beiden Fragmenten jenes Buch, das schließlich in zahllose Sprachen übersetzt wurde. Im Laufe seiner Überarbeitung entschied er sich etwa dazu, Textstellen, die ihm zu intim für die Veröffentlichung erschienen, zu streichen. 1963 gründete Otto Frank den gemeinnützigen Basler Anne Frank Fonds, der die Rechte und Interessen der Familie wahrnimmt und die Einkünfte sozialen Zwecken zukommen lässt.
Bearbeitung 1991 hat der Fonds das Buch in seiner ersten, von Otto Frank redigierten Fassung vom Markt genommen und eine von Mirjam Pressler übersetzte ungekürzte Ausgabe des Tagebuchs veröffentlicht. 2013 folgte eine kritische Gesamtausgabe. Während unstrittig ist, dass die von Anne Frank in niederländischer Sprache verfassten Originalmanuskripte ab 2016 in manchen Ländern gemeinfrei sein werden, ist jetzt ein heftiger Streit über die Frage entbrannt, ob dies auch die von Otto Frank redigierte und 1947 veröffentlichte Fassung betrifft.
Der Standpunkt des Anne Frank Fonds hierzu ist klar: Auch wenn Otto Frank das Tagebuch seiner Tochter natürlich nicht mitverfasst hat, so besitzt der Vater doch aufgrund seiner Bearbeitung der beiden Originale ein Urheberrecht an der inzwischen vom Markt genommenen Tagebuch-Fassung.
Mit anderen Worten: Wenn es nach dem Anne Frank Fonds geht, wird das 1947 veröffentlichte Tagebuch noch für Jahrzehnte weltweit urheberrechtlich geschützt bleiben. In verschiedenen Medien wurde nun kolportiert, der Fonds bestehe darauf, dass Otto Frank das Tagebuch mitverfasst habe. Sofort wurde von verschiedenen Seiten beklagt, der Fonds tue damit dasselbe, was auch von Rechtsextremen oft versucht werde: die alleinige Autorenschaft von Anne Frank zu bestreiten.
Vorwürfe »Anne Frank ist die alleinige Autorin ihrer Tagebücher«, bekräftigt Yves Kugelmann, Vorstandsmitglied des Fonds, gegenüber der Jüdischen Allgemeinen. Und er fügt hinzu: »Der Anne Frank Fonds kämpft seit Jahrzehnten gegen die Fälschungsvorwürfe und hat mit dem Bundeskriminalamt in den 80er-Jahren eine Beweisführung angetreten, die die Echtheit der Tagebücher und die alleinige Autorschaft Anne Franks belegt.«
Obwohl der Vorwurf gegen den Anne Frank Fonds leicht zu widerlegen ist, steht doch zu befürchten, dass die Diskussion um die Urheberrechte Otto Franks an der 1947 publizierten Ausgabe gerade erst begonnen hat. Und dass der Fonds demnächst gezwungen sein wird, einen Teil seiner Gelder nicht an Hilfsbedürftige zu verteilen, sondern an Anwälte zu zahlen. Ob das im Sinne Anne Franks oder ihres 1980 verstorbenen Vaters wäre, darf bezweifelt werden.