Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll künftig in Schiedsverfahren rechtlich verbindlich entschieden werden. Bund, Länder und Kommunen verständigten sich am Mittwoch in Berlin darauf, die bisherige Beratende Kommission zügig durch eine Schiedsgerichtsbarkeit zu ersetzen, wie sie gemeinsam mitteilten. Die Entscheidungen sollen von einer weiteren Instanz überprüfbar sein.
Zudem einigten sich Bund, Länder und Kommunen darauf, dass nach einem erfolglosen Bemühen der an einem Streitfall beteiligten Parteien die Schiedsgerichtsbarkeit auch einseitig angerufen werden können soll. Eine Zustimmung des aktuellen Eigentümers soll nicht nötig sein. Diejenigen, die eine Rückgabe von Kunstwerken fordern, sollen besser in das Verfahren einbezogen werden. Außerdem ist geplant, die Forschung zur Herkunft (Provenienz) zu stärken.
Die Beratende Kommission war 2003 eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu vermitteln.
Von einem »wichtigen Schritt für ein beschleunigtes und transparentes Restitutionsverfahren« sprach der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, der hessische Kulturminister Timon Gremmels (SPD). »Mit der Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit schaffen wir es, dass aus Empfehlungen Entscheidungen werden und sorgen dafür, dass wir den Interessen der Betroffenen besser gerecht werden.«
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sagte: »Der gemeinsame Beschluss von heute ist ein großer und wichtiger Fortschritt, um die Rückgabe von NS-Raubkunst sehr deutlich zu verbessern.« Sie unterstrich die Verständigung auf eine einseitige Anrufbarkeit. Die Reform solle bis Ende des Jahres wirksam werden. Eine bereits tätige Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen soll das Vorhaben weiter vorantreiben.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich am Mittwoch mit Vertretern der Kulturstiftungen der Länder und des Bundes zum 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch getroffen. kna